Mangel im Tüv-Bericht - Was genau muss alles erneuert werden?

4 Antworten

Alle Mängel müssen behoben werden. Für sicherheitsrelevante Bauteile gibt es Herstellervorgaben für Granzwerte und was mit was ausgetauscht werden muß. Mit Achse/Achsaufhängung ist sicher die Querlenkerlagerung gemeint. Wenn du Zweifel hast kannst du den Prüfer fragen. Hast du ein Jahr (Tüv- Bericht letztes Jahr) gebraucht um Mängel an der Achse und am Stabilisator zu beheben? Nur weil du trotzdem den Stempel bekommen hast. Ganz schön gefährlich. Du strapazierst dein Glück.

Nerderella 
Fragesteller
 12.12.2014, 10:00

Zu dem Zeitpunkt war beim Fahren noch keinerlei Beeinträchtigung und auch der Prüfer sagte : Das sollten Sie im Auge behalten. Das habe ich , indem ich drauf geachtet habe , ob sich etwas verändert beim Fahren Nun tut es das, ( Fahren in Kurven usw ) also lasse ich es mitbeheben.

Und mal so ganz nebenbei:

Nicht jeder kann das Geld für eine Reparatur mal eben locker machen , erst recht nicht als BAföG- Empfänger ;) Da ist sparen angesagt , bevor man eine Werkstatt aufsucht

diroda  12.12.2014, 10:12
@Nerderella

Ein Millimeter Spiel verzehnfacht ganz schnell die auftretenden Kräfte. Stell dich mal freihändig auf die Ladefläche eines fahrenden LKWs oder wenn du dich fest hälst, dann merkst du was ich meine. Reißt in Extremsituationen die Koppelstange ab entwickelt das Rad sein Eigenleben. Einige Fahrzeuge von Mercedes oder VW waren da besonders anfällig weil Koppelstangen falsch eingebaut waren, so das Wasser darin stehen geblieben sind. Eine klassische Fehlkonstruktion. Glücklicher Weise sind die Koppelstangen der Lenkung meistens bei geringen Geschwindigkeiten auseinander gesprungen und ein Rad umgeklappt.

Laß Dir das von der Werkstatt noch genau erklären. Koppelstangen sind klar; "Achslagerung" kann mehrere Bedeutungen haben, angefangen bei den Antriebswellen über Achsträger, Querlenker bis hin zum Stabilisator (bzw. die Gummilager darin).

Nerderella 
Fragesteller
 12.12.2014, 09:44

Das ist ja das Problem. Jeder erklärt es anders. Die Angebote reichen von 300 bis 650 Euro. Ich will natürlich , dass es richtig gemacht wird und alles erneuert wird, was notwendig ist. Möchte mich aber auch nicht über den Tisch ziehen lassen.

schtomp  12.12.2014, 09:47
@Nerderella

Wenn Du keine vertrauenswürdige Werkstatt kennst, brauchst Du einen Freund/Bekannten/Verwandten, der etwas von Autos versteht und sich Deine Möhre von unten anschauen kann.

Wenn übrigens das Angebot "300 €" auch die Bremsenreparatur mit beinhaltet, erscheint mir das angemessen.

Nerderella 
Fragesteller
 12.12.2014, 09:52
@schtomp

Ja , die Bremsen sind in den 300Euro mit inbegriffen. Aber diese Werkstatt führte eben nur die Koppelstangen auf. Schwierig als Person , die überhaupt keine Ahnung hat. :) Angenommen ich würde zu einer x-beliebigen Werkstatt fahren um einfach erstmal feststellen zu lassen , was alles gemacht werden muss. Verpflichte ich mich dadurch, der Werkstatt den Auftrag zu erteilen ? Und wenn nicht , was kostet wohl das bloße Nachschauen?

schtomp  12.12.2014, 09:59
@Nerderella

Nein, Du kannst natürlich eine beliebige Werkstatt aufsuchen und Dir einen Kostenvoranschlag (KVA) erstellen lassen, ohne gleich die Arbeit in Auftrag zu geben. Der KVA kann allerdings in manchen Wekstätten berechnet werden. In der Regel werden die Kosten für den KVA erlassen, wenn man den Reparaturauftrag erteilt.

Hierfür gibt es keine verbindlichen Normen; Du mußt also mal bei mehreren Betrieben nachfragen, um eine Preis/Kostenvergleich zu bekommen.

Nerderella 
Fragesteller
 12.12.2014, 10:01
@schtomp

Gut, vielen Dank für deine Auskunft

Mit Achsaufhängung ist das Traggelenk zwischen Querlenker und Federbein gemeint. Dies muss auch bei minimalem Spiel gewechselt werden. (Übrigens: Bei Fragen stets den Wagentyp und Bj. angeben !)

Da du unsicher bist, gehe in eine autorisierte Werkstatt und lasse dir einen Kosten-Voranschlag machen. Dann hast du die Gesamtkosten. Außerdem. wenn noch etwas anderes festgestellt wird, soll das nur nach Rücksprache repariert werden. So bist du auf der sicheren Seite und fällst bei der Rechnung nicht in Ohnmacht.