Kurz arbeiten vor Studium Krankenkasse Kindergeld etc?

5 Antworten

Also weiterhin kostenlos über die Familienversicherung der Eltern krankenversichert zu sein, wäre nur möglich bei keiner Beschäftigung oder einer kurzfristigen Beschäftigung mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr:

Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell ist Ihr Nachwuchs mitversichert, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Gehen sie noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, gilt die Altersgrenze von 25 Jahren. Auch für Kinder gelten die genannten Einkommensgrenzen.

bzw.

Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.

Nachzulesen in den Links hier: https://www.aok.de/pk/nordwest/inhalt/familienversicherung-2/

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html

Der Kindergeldanspruch für die Eltern dürfte kein Problem sein, falls du dich als "Ausbildungssuchend" bei deiner Berufsberatung meldest:

Bild zum Beitrag

Die Einkommensgrenzen für den Hinzuverdienst wurden ja bereits in 2012 ganz abgeschafft für den Kindergeldanspruch ;-)

Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab den Seiten 14ff: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Recht, Ausbildung und Studium, Studium)

Hallo,

wenn die Beschäftigung von Vornherein diese Zeitgrenzen nicht übersteigt, kann man weiter kostenenlos familienversichert bleiben (vorherige Beschäftigungen werde addiert): https://www.haufe.de/personal/entgelt/mehr-kurzfristige-beschaeftigungen-fuer-alle_78_262660.html

Wenn man nach dem Abitur eine betriebliche Berufsausbildung oder ein duales Studium beginnt, gelten diese Zeitgrenzen nicht. Dann endet die Familienversicherung sofort, wenn der monatliche Bruttoverdienst 450 Euro übersteigt.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es wird die Kassenpflicht greifen, die Eltern können bei so einer Stundenzahl nicht mehr, privatversicherte ja sowieso nicht.

Prüfe einen Job für den es Stipendien (meist bis zur Dissertation) gibt, vielleicht hast Du ja den Türöffner dafür. Mehr verdienen geht nicht.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn du Vollzeit arbeitest. ruht der Kindergeldanspruch. Der lebt dann mit Beginn der Ausbildung wieder auf (muss auch neu beantragt werden)

Natürlich bist du dann auch selbst pflichtversichert.

Also ich habe nach dem Abi 1 Jahr Vollzeit gearbeitet. Musste mich persönlich nicht um eine KV kümmern, lief weiter über meine Eltern, aber da musst du dich bei eurer KV informieren. Kindergeld kannst du erst wieder beziehen, wenn dein Studium losgeht, als Arbeitnehmer bekommst du keins.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
siola55  21.04.2021, 07:35
Musste mich persönlich nicht um eine KV kümmern, lief weiter über meine Eltern...

Sorry, aber da kann was nicht stimmen: dein Arbeitgeber hat dich bei deiner Krankenkasse angemeldet!?

Erst bei Studienbeginn haben deine Eltern einen Antrag auf kostenlose Familienversicherung über die Eltern beantragen können...

Schau einfach mal auf deinen Lohnabrechnungen, was dir vom Lohn abgezogen wurde...