Keine Ausbildung - Versicherung?

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Der Kindergeldanspruch ist nicht das Problem, wenn du eine dieser Voraussetzungen erfüllst, da die Einkommensgrenzen hierfür schon vor fast 10 Jahren ganz abgeschafft wurden:

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Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf den Seiten 14 u. 17: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Jedoch gibt es bei der kostenlosen Familienversicherung über die Eltern Alters- und Einkommensgrenzen zu beachten: https://www.aok.de/pk/uni/inhalt/familienversicherung/

  • wie z.B.: Für Familienmitglieder, die aufgenommen werden möchten, gelten Einkommensgrenzen. Das monatliche Gesamteinkommen darf 470 Euro nicht übersteigen.
  • Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell ist Ihr Nachwuchs mitversichert, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Gehen sie noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, gilt die Altersgrenze von 25 Jahren. Auch für Kinder gelten die genannten Einkommensgrenzen.
Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
  • Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2021) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
  • Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
  • Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
  • Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
  • Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.

Bei einem Midijob bist du dann selbst Mitglied einer Krankenkasse:

Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.
Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-versicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.

Nachzulesen in der minijob-zentrale.de bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/basepage.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 - (Arbeit, Ausbildung und Studium, Ausbildung)

Wenn du auf 450€-Basis arbeitest, musst du die Krankenkasse selbst bezahlen, es sei denn du bist Familienversichert.

Arbeitest du Teilzeit oder Vollzeit, teilst du diese Kosten mit dem Arbeitgeber.

Britney1103  13.09.2021, 05:09

Das Kindergeld erhältst du bist du dein 25. Lebensjahr erreicht hast, oder wenn du deine Ausbildung beendet hast. Das was früher eintrifft.

Schwierig würde halt eher wenn ich nach schule keine Ausbildung finde halt ein FHs machen da bekommt man weiterhin krankenversicherung kindergeld usw.