Kindergeld und Krankenversichert nach dem Abitur?
hallo alle zusammen. ich habe mal ein paar fragen. ich habe jetzt im jahr 2011 mein abitur erfolgreich beendet. jetzt habe ich mich mit meiner mutter zusammengesetzt und meinen weiteren werdegang besprochen und sie hat mir dabei gesagt das ich mich um die weiterzahlung des kindergeldes und der krankenkassenbeiträge bemühen muss. und zwar möchte ich das kommende jahr eine "auszeit" nehmen. ich möchte eineige praktikas mach, mit nebenjobs mein taschengeld etwas aufbessern und zu verwandten ins ausland, eine jahr lang meine interessen suchen und vertiefen. jetzt habe ich bloß das problem wie mache ich das mit dem kindergeld und der krankenkasse? ich könnte mich meines wissens auch arbeitslos melden und dann würde dies von der argentur übernommen. aber ich bin sehr skeptisch. ich möchte mich eigentlich ungern arbeitslos melden das sieht auf dem lebenslauf nicht gut aus. aber was gibt es noch für möglichkeiten. würde mich über eure hilfe sehr freuen und danke im vorraus.
3 Antworten
du kannst bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres bei deiner Mutter/deinem Vater familienversichert bleiben, solange du nicht über 400 EUR (Minijob) im Monat verdienst.
du schreibst, dass du jetzt dein Abitur gemacht hast. d.h. du hast noch nie gearbeitet. dann würde dir versicherungstechnisch die Meldung bei der Agentur für Arbeit (Arbeitslosmeldung) nichts bringen, da du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. den hat man erst, wenn man mindestens 1 Jahr gearbeitet hat. und nur mit Anspruch auf Arbeitslosengeld werden Beiträge zur Krankenversicherung übernommen.
du könntest dich noch beim Jobcenter (ARGE) melden. aber solange du noch zu Hause wohnst, werden deine Eltern mit ihrem Einkommen angerechnet, und dann kann es sein dass du auch vom Jobcenter keine Leistungen bekommst. und auch hier gilt: kein Leistungsanspruch -> keine Übernahme von Versicherungsbeiträgen.
sobald du eine Tätigkeit aufnimmst, bei der du mehr wie 400 EUR verdienst, wirst du über den Arbeitgeber bei der Krankenkasse angemeldet und bist darüber dann auch versichert.
Du kannst über Deine Eltern weiter krankenversichert bleiben, wenn Du über kein eigenes Einkommen verfügst. Um weiterhin Kindergeld zu erhalten, müßtest Du Arbeitssuchend und ab dem 21. Lebensjahr sogar Ausbildungssuchend sein. Während eines Praktikums besteht nur dann ein Kindergeldanspruch, wenn dieses der Berufsausbildung dient.
Hallo,
"ein Jahr lang meine interessen suchen und vertiefen" sieht im Lebenslauf ggf. genauso wie Arbeitslosigkeit aus.
Große Firmen beginnen bereits ein Jahr vorher mit der Azubiauswahl. Nach dem Auszeit-Jahr bleibt ggf. nur noch das Studium als Auswahl. wenn man sich dann doch für eine Ausbildung entscheidet, hat man 2 verlorene Jahre (und die Lücke im Lebenslauf bleibt!).
Viel Erfolg bei den richtigen Entscheidungen!
Gruß
RHW