Krankenversicherung Arbeitsloser Jugendlicher?

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Hallo,

wenn die Krankenkasse weder vom Elternteil noch dem Jugendlichen einen Antrag auf Familienversicherung erhält, wird er einen Brief über den Höchstbeitrag bekommen. Die Kasse wird auch versuchen, den Beitrag zu vollstrecken. Er kann aber jederzeit rückwirkend die kostenloe Familienversicherung beantragen.

Die kostenlose Familienversicherung über den Elternteil endet bei Arbeitslosen mit dem 23. Geburtstag. § 10 SGB V

Wenn er nichts unternimmt, wird das Kindergeld mit dem 18. Geburtstag eingestellt.

Je nach Bundesland besteht ggf. moch Schulpflicht! Ggf beim Schulamt der Stadtverwaltung erkundigen.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Mutti5656 
Fragesteller
 31.08.2020, 23:11

Vielen Dank. Wegen Schulpflicht habe ich auch nachgefragt, zuerst beim Jugendamt die mich dann ans Schulamt verwiesen. Er wäre schulpflichtig gewesen aber wegen der Corona Situation fielen diese "Pflichtkurse" sozusagen aus. Und dieses kann aus rechtlicher Situation nicht nachgeholt werden laut Schulamt. Er ist durchs System geraspelt. Leider!

RHWWW  01.09.2020, 17:59
@RHWWW

Danke für den Stern!

Der Anspruch auf Familienversicherung steht ihm gesetzlich zu, solange er das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Selbst gegen deinen Willen kann deine Krankenkasse die Familienversicherung durchführen.

Ich kann dich allerdings gut verstehen und würde meinem Sohn einen Tritt in den Allerwertesten geben, damit er denselben mal bewegt. Aber die Alternative wäre ein Schuldenberg, den er auch nicht bezahlen kann. Deshalb finde ich es prinzipiell gut, dass die Kinder bis 23 noch „Welpenschutz" haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, bist du. Er hat den Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn er dann immer noch stellenlos ist.

Du solltest dir aber überlegen, wie du weiter mit ihm umgehen willst. Wenn er volljährig wird, hat er für seinen Unterhalt selbst zu sorgen.

Du kannst ihm eine Rechunng aufmachen, was er dir an Beitrag zum Haushalt zu leisten hat- in Geld- und ihm als Alternative aufzeigen, daß du ihn sonst bittest auszuziehen oder ihn eben nicht mehr versorgst.

Hardcore- Version: alle Räume abschließen, wenn du gehst, bis auf sein Zimmer und das Bad. Router ausstellen, nicht mehr für ihn waschen, kochen, einkaufen etc.

Mutti5656 
Fragesteller
 29.08.2020, 10:52

Danke dir für deine Sicht. Die Hardcore Version fahre ich schon lange. Es hilft aber nichts. Er ist auf die schiefe Bahn geraten und schlägt jedes Hilfsangebot ab. Mir geht es darum das er sich nirgends arbeitssuchend meldet! Das wollte ich ihn mit der Verweigerung der Familienversicherung aufzeigen. Soweit ich weiß bin ich ihn ab 18 nicht zum Unterhalt verpflichtet so lang er sich nicht um Arbeit bemüht und nun dachte ich das wäre so ähnlich bei der Krankenversicherung auch

sassenach4u  29.08.2020, 12:28
@Mutti5656

Nein, wenn er seinen Allerwertesten bewegen würde, könnte er diese auch ohne dein Zutun beantragen, da er noch dem Gesetz eben noch bereichtigt ist, dort kostenfrei geführt zu werden. Hast du mal darüber nachgedacht, ihn vor die Tür zu setzen?

Nach § 1626 Abs. 1 S. 1 BGB haben Eltern für minderjährige Kinder im Rahmen der elterlichen Sorge bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sie haben dabei für das minderjährige Kind gem. § 1626 Abs. 1 S. 1 BGB bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Naturalunterhalt, also Verpflegung und Unterkunft, zu gewähren. Danach entfallen das für die Eltern geltende Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie das elterliche Sorgerecht und dementsprechend auch die Sorgeverpflichtung.

Dem volljährigen Kind steht dabei kein Recht mehr zu, in der elterlichen Wohnung zu leben. In der von den Eltern bewohnten Wohnung steht den Eltern das Hausrecht zu. Danach können sie auch von ihrem volljährigen Kind verlangen, dass dieses auszieht.

Mutti5656 
Fragesteller
 29.08.2020, 13:36
@sassenach4u

Danke für deine Erklärungen

Meine ehrliche Meinung dazu: versichere ihn! Auch wenn du ihm nicht alles hinterhertragen willst, ohne Versicherung kann er in Riesenprobleme geraten. Er würde nur absolut notwendige Behandlungen erhalten und sich dadurch massiv verschulden. Die Gesundheit meines Kindes würde ich wegen sowas nicht riskieren. Also versichere ihn und dann schmeiss ihn raus, wenn er 18 wird. Dann soll er mal probieren, wie das so alleine läuft!

Ja, der Sohn hat einen Anspruch darauf. Bis er 23 ist, wenn er nicht erwerbstätig ist.

Mutti5656 
Fragesteller
 29.08.2020, 10:47

Auch wenn er sich nirgends arbeitslos bzw arbeitssuchend meldet?

Kronos26  29.08.2020, 11:16
@Mutti5656

Siehe SGB V § 10

2) Kinder sind versichert

1.bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres,

2.bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind,