Krankenversicherung Bafög?
Nach meiner letzten Frage sind wieder ein paar Fragen aufgeplatzt.
Wenn ich in meiner Ausbildung Bafög bekomme, bin ich dann noch mitversichert bei meiner Familie?
Ich wohne dann bei einer anderen Familie. Und möchte nicht mitversichert werden bei meiner alten Familie.
Aber warum möchtest du unbedingt auf diese kostenlose Familienversicherung über die Eltern verzichten, da du doch eh' keine Ausb.vergütung erhälst???
Weil ich keinen Kontakt zu meiner echten Familie haben will.
7 Antworten
Dann musst du dich freiwillig krankenversichern und die Beiträge selbst aufbringen. Die KV hat doch nichts mit der Familie zu tun. Du kannst alle Angelegenheiten dort selbst regeln und die Post geht an deine neue Anschrift.
Wo ist das Problem?
Es geht aber nur über die Eltern. Es sei denn, sie wären PKV.
Aber all das möchte die FS eben nicht ....
Manchmal geht es eben nicht nach dem, was man möchte. Das Leben ist kein Wunschkonzert.
ja, so sieht das aus ....
Wenn ich in meiner Ausbildung Bafög bekomme...
Als AzubIne ist Kim005 doch selbst Mitglied einer Krankenkasse:
Wichtig zu wissen für Arbeitgeber
Die Sozialversicherungsbeiträge für Auszubildende entsprechen denen für einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Arbeitgeber melden den Auszubildenden bei der jeweiligen Krankenkasse, die auch die Sozialversicherungsbeiträge einzieht. Die Minijob-Zentrale ist nicht zuständig.
Es ist eine schulische Ausbildung!!! Damit trifft nichts von den kopierten Texten zu.
Lieber sassenach4u,
hast vollkommen Recht - der Fragesteller schreibt irrtümlich von einer "Ausbildung", wobei es sich aber inzwischen um eine schulische Ausbildung ohne Ausbildungsvergütung handelt - ergo trifft meine 2. Antwort zu mit Hinweisen zur "Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?"
Schönen Abend noch... ;-)
Wobei der letzte Satz in meiner 2. angepaßten u. geänderten Antwort der wichtigste aller meiner Sätze ist:
Nicht dazu zählen Werbungskosten, Abschreibungen, Sparerpauschbeträge, Eltern-, Kinder- und Wohngeld, BAföG, steuerfreie Stipendien sowie Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten.
Als Azubi bist du doch selbst über den Arbeitgeber bzw. die Ausbildungsstelle krankenversichert, also du bist doch selbst Mitglied deiner Krankenkasse:
Auszubildende sind versicherungspflichtige Arbeitnehmer in der Sozialversicherung. Das heißt, es fallen immer Beiträge zur Sozialversicherung an. Selbst wenn der Auszubildende bis zu 450 Euro im Monat verdient – ist er nicht geringfügig entlohnt beschäftigt.
Wichtig zu wissen für Arbeitgeber
Die Sozialversicherungsbeiträge für Auszubildende entsprechen denen für einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Arbeitgeber melden den Auszubildenden bei der jeweiligen Krankenkasse, die auch die Sozialversicherungsbeiträge einzieht. Die Minijob-Zentrale ist nicht zuständig.
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter "Besonderheiten bestimmter Personengruppen" bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/06_besonderheiten/node.html
Grup und schönen Feiertag wünscht dir siola55 ;-)
Hey, danke. Bei meiner Ausbildung verdiene ich nichts, es ist auch eine Privatschule und muss sogar bezahlt werden, damit ich hin kann. Deshalb mit ich (noch) mitversichert. Erst im 4. Jahr verdiene ich Geld.
Nicht dazu zählen Werbungskosten, Abschreibungen, Sparerpauschbeträge, Eltern-, Kinder- und Wohngeld, BAföG, steuerfreie Stipendien sowie Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten.
Weil ich keinen Kontakt zu meiner echten Familie haben will...
Ist doch nur ein harmloser Papierantrag ;-)
Leider hat sich der Fragesteller umentschieden ist ist jetzt plötzlich nur in "schulischer Ausbildung" ohne Ausbildungsvergütung!!!
Somit ist diese falsche Antwort leider hinfällig und wertlos und wäre damit vermeidbar gewesen bei korrekter bzw. vollständiger Fragestellung - schade um die viele falsche Scgreibarbeit von mir... :-(((
Hallo,
wenn man eine Fachschule besucht, ist man bis zum 25. Geburtstag kostenlos über einen Elternteil familienversichert. Voraussetzung ist, dass man:
- jährlich den Fragebogen zur Familiuenversicherung ausfüllt
und
- die monatlichen Einkünfte 450 bzw. 470 Euro nicht übersteigen (Bafög gehört nicht zu den Einkünften)
Man kann bei der Krankenkasse eine Auskunftssperre beantragen, so dass auch die Eltern keinerlei Informationen erhalten.
Ggf. ist auch eine Familienversicherung über einen Großelternteil möglich, wenn dieser für den größten Teil der Einnahmen sorgt.
Grundlage: § 10 SGB V
Gruß
RHW
Eine eigene Mitgliedschaft ist nur möglich, wenn eine der Voraussetzungen für die Familienversicherung entfallen ist (§ 9 und § 10 SGB V).
Danke für Deine Antwort. Wenn aber meine Mutter einen neuen Antrag stellen muss bzw. will, dann braucht sie doch meine neuen Daten, oder wie ist das dann möglich?
Lg
Wenn Mutter und Tochter getrennt leben und keinen Kontakt zueinander haben, kann ausnahmsweise auch der Angehörige selbst den Antrag auf Familienversicherung stellen. Er muss nur wissen, bei welcher Krankenkasse genau die Mutter versichert ist.
Wenn ich in meiner Ausbildung Bafög bekomme, bin ich dann noch mitversichert bei meiner Familie?
Bei meiner Ausbildung verdiene ich nichts, es ist auch eine Privatschule und muss sogar bezahlt werden, damit ich hin kann...
Einfach mal googeln nach Name der Krankenkasse deiner Eltern, Leistungen, Familienversicherunmg, wie z.B. hier die AOK:
https://www.aok.de/pk/nordwest/inhalt/familienversicherung-2/
Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?- Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2021) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
- Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
- Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
- Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
- Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.
Antrag hierzu: https://www.aok.de/pk/fileadmin/user_upload/AOK-NORDWEST/05-Content-PDF/aok-nw-familienfragebogen.pdf
Hinweise hierzu:
Weitere Infos zum Gesamteinkommen findest du hier: https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/familienversicherung/gesamteinkommen-berechnung-bei-der-familienversicherung_240_497596.html
Weitere Details Was zählt zum Gesamteinkommen?Dazu gehören unter anderem
- Bruttoentgelt aus einer Beschäftigung (inklusive der zu erwartenden Einmalzahlung wie Weihnachtsgeld),
- Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit,
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
- Einnahmen aus Kapitalvermögen (zum Beispiel auch Zinserträge aus einmalig gezahlten Leistungen wie Abfindungen und Lebensversicherungen),
- Renten, auch Hinterbliebenenrenten und ausländische Renten,
- steuerpflichtige Unterhaltszahlungen.
Nicht dazu zählen Werbungskosten, Abschreibungen, Sparerpauschbeträge, Eltern-, Kinder- und Wohngeld, BAföG, steuerfreie Stipendien sowie Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten.
Nachzulesen in der Familienversicherung der TK unter "Weitere Details": https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/entlastung-fuer-familien/versichert-als-familie-in-der-familienversicherung/einkommensgrenze-familienversicherung-2005696
Gruß und schönen Feiertag wünsch' ich dir ;-)
Hallo,
Wenn ich in meiner Ausbildung Bafög bekomme, bin ich dann noch mitversichert bei meiner Familie?
Wenn man unter 25 ist und in Ausbildung ist man automatisch noch kostenlos mit den Eltern mitversichert. Du kannst dich auch selbst versichern, dann musst du das aber beantragen und eben bezahlen.
Ich wohne dann bei einer anderen Familie. Und möchte nicht mitversichert werden bei meiner alten Familie.
Dann musst du einen Antrag stellen. In aller Regel bleibt man in der kostenlosen Familienversicherung (da kostenlos), aber kann dich keiner dazu zwingen. Wenn du lieber selbst zahlen willst, dann ist das absolut möglich.
Nein. Wenn Anspruch auf Familienversicherung nach § 10 SGB V besteht, ist diese vorrangig. Die Familienversicherung kann aber sogar gegen den Willen des stammversicherten Elternteils und ohne dessen Wissen durchgeführt werden. Dies kann man beantragen.
Das Problem ist, dass sie als Schülerin nicht bei ihrer Mutter in der Familienversicherung sein will - sondern eine andere kostenlose Versicherungsmöglichkeit sucht ....