Krankenversicherung Bafög?

siola55  06.01.2021, 19:06

Aber warum möchtest du unbedingt auf diese kostenlose Familienversicherung über die Eltern verzichten, da du doch eh' keine Ausb.vergütung erhälst???

Kimi005 
Fragesteller
 11.01.2021, 09:30

Weil ich keinen Kontakt zu meiner echten Familie haben will.

7 Antworten

Dann musst du dich freiwillig krankenversichern und die Beiträge selbst aufbringen. Die KV hat doch nichts mit der Familie zu tun. Du kannst alle Angelegenheiten dort selbst regeln und die Post geht an deine neue Anschrift.

Wo ist das Problem?

dsupper  03.01.2021, 18:17

Das Problem ist, dass sie als Schülerin nicht bei ihrer Mutter in der Familienversicherung sein will - sondern eine andere kostenlose Versicherungsmöglichkeit sucht ....

sassenach4u  04.01.2021, 16:51
@dsupper

Es geht aber nur über die Eltern. Es sei denn, sie wären PKV.

dsupper  04.01.2021, 16:52
@sassenach4u

Aber all das möchte die FS eben nicht ....

sassenach4u  04.01.2021, 16:54
@dsupper

Manchmal geht es eben nicht nach dem, was man möchte. Das Leben ist kein Wunschkonzert.

siola55  06.01.2021, 04:47

Wenn ich in meiner Ausbildung Bafög bekomme...

Als AzubIne ist Kim005 doch selbst Mitglied einer Krankenkasse:

Wich­tig zu wis­sen für Ar­beit­ge­ber

Die Sozialversicherungsbeiträge für Auszubildende entsprechen denen für einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Arbeitgeber melden den Auszubildenden bei der jeweiligen Krankenkasse, die auch die Sozialversicherungsbeiträge einzieht. Die Minijob-Zentrale ist nicht zuständig.
sassenach4u  06.01.2021, 11:02
@siola55

Es ist eine schulische Ausbildung!!! Damit trifft nichts von den kopierten Texten zu.

siola55  06.01.2021, 18:26
@sassenach4u

Lieber sassenach4u,

hast vollkommen Recht - der Fragesteller schreibt irrtümlich von einer "Ausbildung", wobei es sich aber inzwischen um eine schulische Ausbildung ohne Ausbildungsvergütung handelt - ergo trifft meine 2. Antwort zu mit Hinweisen zur "Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?"

Schönen Abend noch... ;-)

siola55  06.01.2021, 18:30
@siola55

Wobei der letzte Satz in meiner 2. angepaßten u. geänderten Antwort der wichtigste aller meiner Sätze ist:

Nicht dazu zählen Werbungskosten, Abschreibungen, Sparerpauschbeträge, Eltern-, Kinder- und Wohngeld, BAföG, steuerfreie Stipendien sowie Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten.

Als Azubi bist du doch selbst über den Arbeitgeber bzw. die Ausbildungsstelle krankenversichert, also du bist doch selbst Mitglied deiner Krankenkasse:

Auszubildende sind versicherungspflichtige Arbeitnehmer in der Sozialversicherung. Das heißt, es fallen immer Beiträge zur Sozialversicherung an. Selbst wenn der Auszubildende bis zu 450 Euro im Monat verdient – ist er nicht geringfügig entlohnt beschäftigt.

Wich­tig zu wis­sen für Ar­beit­ge­ber

Die Sozialversicherungsbeiträge für Auszubildende entsprechen denen für einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Arbeitgeber melden den Auszubildenden bei der jeweiligen Krankenkasse, die auch die Sozialversicherungsbeiträge einzieht. Die Minijob-Zentrale ist nicht zuständig.

Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter "Be­son­der­hei­ten be­stimm­ter Per­so­nen­grup­pen" bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/06_besonderheiten/node.html

Grup und schönen Feiertag wünscht dir siola55 ;-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Kimi005 
Fragesteller
 06.01.2021, 08:30

Hey, danke. Bei meiner Ausbildung verdiene ich nichts, es ist auch eine Privatschule und muss sogar bezahlt werden, damit ich hin kann. Deshalb mit ich (noch) mitversichert. Erst im 4. Jahr verdiene ich Geld.

siola55  06.01.2021, 09:10
@Kimi005 Was zählt zum Gesamteinkommen?

Nicht dazu zählen Werbungskosten, Abschreibungen, Sparerpauschbeträge, Eltern-, Kinder- und Wohngeld, BAföG, steuerfreie Stipendien sowie Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten.

siola55  12.01.2021, 13:18
@Kimi005

Weil ich keinen Kontakt zu meiner echten Familie haben will...

Ist doch nur ein harmloser Papierantrag ;-)

siola55  06.01.2021, 19:03

Leider hat sich der Fragesteller umentschieden ist ist jetzt plötzlich nur in "schulischer Ausbildung" ohne Ausbildungsvergütung!!!

Somit ist diese falsche Antwort leider hinfällig und wertlos und wäre damit vermeidbar gewesen bei korrekter bzw. vollständiger Fragestellung - schade um die viele falsche Scgreibarbeit von mir... :-(((

Von Experte okieh56 bestätigt

Hallo,

wenn man eine Fachschule besucht, ist man bis zum 25. Geburtstag kostenlos über einen Elternteil familienversichert. Voraussetzung ist, dass man:

  • jährlich den Fragebogen zur Familiuenversicherung ausfüllt

und

  • die monatlichen Einkünfte 450 bzw. 470 Euro nicht übersteigen (Bafög gehört nicht zu den Einkünften)

Man kann bei der Krankenkasse eine Auskunftssperre beantragen, so dass auch die Eltern keinerlei Informationen erhalten.

Ggf. ist auch eine Familienversicherung über einen Großelternteil möglich, wenn dieser für den größten Teil der Einnahmen sorgt.

Grundlage: § 10 SGB V

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
RHWWW  03.01.2021, 20:24

Eine eigene Mitgliedschaft ist nur möglich, wenn eine der Voraussetzungen für die Familienversicherung entfallen ist (§ 9 und § 10 SGB V).

Kimi005 
Fragesteller
 04.01.2021, 07:30

Danke für Deine Antwort. Wenn aber meine Mutter einen neuen Antrag stellen muss bzw. will, dann braucht sie doch meine neuen Daten, oder wie ist das dann möglich?

Lg

RHWWW  04.01.2021, 20:18
@Kimi005

Wenn Mutter und Tochter getrennt leben und keinen Kontakt zueinander haben, kann ausnahmsweise auch der Angehörige selbst den Antrag auf Familienversicherung stellen. Er muss nur wissen, bei welcher Krankenkasse genau die Mutter versichert ist.

Wenn ich in meiner Ausbildung Bafög bekomme, bin ich dann noch mitversichert bei meiner Familie?

Bei meiner Ausbildung verdiene ich nichts, es ist auch eine Privatschule und muss sogar bezahlt werden, damit ich hin kann...

Einfach mal googeln nach Name der Krankenkasse deiner Eltern, Leistungen, Familienversicherunmg, wie z.B. hier die AOK:

https://www.aok.de/pk/nordwest/inhalt/familienversicherung-2/

Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
  • Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2021) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
  • Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
  • Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
  • Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
  • Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.

Antrag hierzu: https://www.aok.de/pk/fileadmin/user_upload/AOK-NORDWEST/05-Content-PDF/aok-nw-familienfragebogen.pdf

Bild zum Beitrag

Hinweise hierzu:

https://www.aok.de/pk/fileadmin/user_upload/AOK-NORDWEST/05-Content-PDF/aoknw_hinweise-zum-familienfragebogen.pdf

Weitere Infos zum Gesamteinkommen findest du hier: https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/familienversicherung/gesamteinkommen-berechnung-bei-der-familienversicherung_240_497596.html

Weitere Details Was zählt zum Gesamteinkommen?
Dazu gehören unter anderem
  • Bruttoentgelt aus einer Beschäftigung (inklusive der zu erwartenden Einmalzahlung wie Weihnachtsgeld),
  • Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit,
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
  • Einnahmen aus Kapitalvermögen (zum Beispiel auch Zinserträge aus einmalig gezahlten Leistungen wie Abfindungen und Lebensversicherungen),
  • Renten, auch Hinterbliebenenrenten und ausländische Renten,
  • steuerpflichtige Unterhaltszahlungen.
Nicht dazu zählen Werbungskosten, Abschreibungen, Sparerpauschbeträge, Eltern-, Kinder- und Wohngeld, BAföG, steuerfreie Stipendien sowie Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten.

Nachzulesen in der Familienversicherung der TK unter "Weitere Details": https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/entlastung-fuer-familien/versichert-als-familie-in-der-familienversicherung/einkommensgrenze-familienversicherung-2005696

Gruß und schönen Feiertag wünsch' ich dir ;-)

 - (Ausbildung und Studium, Krankenkasse, BAföG)

Hallo,

Wenn ich in meiner Ausbildung Bafög bekomme, bin ich dann noch mitversichert bei meiner Familie?

Wenn man unter 25 ist und in Ausbildung ist man automatisch noch kostenlos mit den Eltern mitversichert. Du kannst dich auch selbst versichern, dann musst du das aber beantragen und eben bezahlen.

Ich wohne dann bei einer anderen Familie. Und möchte nicht mitversichert werden bei meiner alten Familie.

Dann musst du einen Antrag stellen. In aller Regel bleibt man in der kostenlosen Familienversicherung (da kostenlos), aber kann dich keiner dazu zwingen. Wenn du lieber selbst zahlen willst, dann ist das absolut möglich.

okieh56  03.01.2021, 23:16

Nein. Wenn Anspruch auf Familienversicherung nach § 10 SGB V besteht, ist diese vorrangig. Die Familienversicherung kann aber sogar gegen den Willen des stammversicherten Elternteils und ohne dessen Wissen durchgeführt werden. Dies kann man beantragen.