Krankenversicherung als Kleinunternehmer?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich bin 19, mache zurzeit mein Fachabitur und bin Gesetzlich kranken- Familienversichert. Das heisst meine Eltern bezahlen die Versicherung.

Irrtum - deine Eltern bezahlen doch gar nichts für deine kostenlose Familienversicherung in der GKV: https://www.aok.de/pk/nordwest/inhalt/familienversicherung-2/

wie z.B.:

  • Für Familienmitglieder, die aufgenommen werden möchten, gelten Einkommensgrenzen. Das monatliche Gesamteinkommen darf 470 Euro nicht übersteigen.
  • Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell ist Ihr Nachwuchs mitversichert, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Gehen sie noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, gilt die Altersgrenze von 25 Jahren. Auch für Kinder gelten die genannten Einkommensgrenzen.
Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
  • Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2021) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
  • Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
  • Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
  • Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
  • Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.

Ich wollte fragen, ob ich als Kleinunternehmer mit einem Nebenverdienst Einkommen von 500€ monatlich meine Krankenversicherung selber abschliessen und bezahlen muss...

Noch so'n Irrtum: es gibt in D keinen Kleinunternehmer, sondern nur Unternehmer oder Personen, welche ein Gewerbe angemeldet haben!

Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige sind Unternehmer - auch mit einer noch so kleinen und ggf. nebenberuflichen Selbstständigkeit.
Die oft benutzten Begriffe "Kleingewerbe" oder "Nebengewerbe" gibt es in der Realität der Gesetze und Verordnungen gar nicht. Beide sind Unternehmer.
Auch der Begriff "Mehrwertsteuer" entstammt mehr der Umgangssprache als entsprechenden Gesetzen. In dieser Seite wird daher überwiegend der Begriff "Umsatzsteuer" benutzt.
Für Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige gibt es aber hinsichtlich der Umsatzsteuer zwei Verfahren:
  • Regelbsteuerung

Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus und führt sie ans Finanzamt ab. Umsatzsteuer, die er selbst für Lieferungen oder Dienstleistungen zu seinem Unternehmen gezahlt hat, bekommt er vom Finanzamt erstattet.

Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus. Er kann dafür aber auch keine Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen.

Bei Umsätzen unter 22.000 € pro Jahr (bis 2019:17.500 € pro Jahr) (oft am Anfang der selbstständigen unternehmerischen Tätigkeit) kann man zwischen diesen Besteuerungsarten wählen. Argumente für oder gegen die beiden Besteuerungsarten finden Sie in meiner Seite Gewerbe-FAQ.

Und ab welchem Einkommen kann ich in der Familienversicherten GKV bleiben?

Also aller schlechten Infos von dir sind 3: das Finanzamt interessiert sich nur für den Gewinn, also Umsatz abzgl. deiner Betriebsausgaben!

Bei der kostenlosen Familienversicherung kommt es in erster Linie drauf an, ob du diese selbsständige Tätigkeit nebenberuflich ausübst (hauptberuflich Selbstständige können sich nicht kostenlos in der Fam.versicherung krankenversichern lassen!):

Können Selbstständige in der Familienversicherung mitversichert werden?
Eine hauptberufliche Selbstständigkeit ist ein Ausschlusskriterium für die Familienversicherung. Möglich ist die Familienversicherung, wenn Sie nebenberuflich selbstständig sind und Ihren Lebensunterhalt in erster Linie durch andere Einnahmen als solche aus selbstständiger Tätigkeit bestreiten. Das gilt, wenn die wöchentliche Arbeitszeit als Selbstständiger 20 Stunden nicht übersteigt.
Erhalten Sie zur Förderung einer Existenzgründung einen Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit, liegt nach dem Recht der Arbeitsförderung eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit vor. In diesem Fall ist die Familienversicherung ausgeschlossen.

Wobei für das Gesamteinkommen folgendes gilt:

Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung liegt 2021 bei 470 Euro im Monat. Allerdings handelt es sich bei dem maßgeblichen Gesamteinkommen um die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts (§ 16 SGB IV). ... Das Höchsteinkommen liegt somit bei rund 6.640 Euro jährlich.

Und wie komme ich wieder in die Familienversicherten GKV sollte ich mein Gewerbe abmelden?

Falls du noch keine 23 Jahre bist und nicht erwerbstätig oder unter 25 Jahre und noch Schüler oder Student bist hast du Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung über die Eltern ;-))

Weitere Infos, Hinweise und viele, viele Tipps findest du auch in klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen": https://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
yazenno 
Fragesteller
 19.07.2021, 13:18

Ich danke ihnen sehr für den langen Text und dass sie auf meine Punkte eingegangen sind😃. Ich hätte noch eine Frage. Im Text steht: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
Muss das nicht 470€ sein? Weil wenn man mehr als 1/7 der Bezugsgröße verdient muss man erst eine eigene Versicherung abschliessen und kann auch nicht in der Familienversicherung mitversichert sein.

siola55  19.07.2021, 15:20
@yazenno

Nein - die für jeden gültige Gesamteinkommensgrenze erhöht sich jedes Jahr anhand von 1/7 der Bezugsgröße vom Durchschnittsentgelt aller Bundesbürger (Das Durchschnittsentgelt ist eine Rechengröße der Sozialversicherung. Es bezeichnet das Durchschnittseinkommen aller Versicherten im Sinne der deutschenSozialversicherung); deshalb hinkt die Minijoblohn-Grenze solange hinterher, bis ihn die Regierung eben auch mal anpassen würde!

Und deshalb die Unterscheidung zwischen der Gesameinkommens-Grenze und der Minijoblohn-Grenze: ab einem regelmäßigem mtl. Bruttoverdienst von 450,01€ ist man/frau kein Minijobber mehr, sondern ein sozialversicherungspflichtiger Midijobber!!! Und ein bereits versicherungspflichtiger Jobber kann nicht mehr auch noch kostenlos familienversichert sein, da der Midijobber selbst KV-Mitglied ist:

Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.
Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/basepage.html

Deine Eltern zahlen keinen Beitrag für dich, denn die Familienversicherung ist kostenlos.

Bis zu einem Einkommen von 470 € (1/7-tel der Bezugsgröße) kannst du in der Familienversicherung bleiben, solange du nicht als hauptberuflich selbständig giltst. Da du Schüler bist, trifft das bei diesem Einkommen nicht zu.

Liegt das Einkommen höher, musst du dich mit eigenem Beitrag selbst versichern. Der Mindestbeitrag liegt bei ca. 200 €.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Mit der Selbständigkeit musst du deine Beiträge zur Krankenversicherung komplett selber zahlen. Entweder als freiwillig Versicherter in einer gesetzlichen Krankenkasse oder in eine private Krankenversicherung. Alles hat Vor- und Nachteile. Als Privat Versicherter nimmt dich der Arzt mit Kusshand und du kriegst sofort einen Termin. Allerdings steigen mit dem Alter auch die Beiträge, während die Krankenkasse nur einen bestimmten Prozentsatz deines Einkommens will...

In die gesetzliche Krankenversicherung kannst du wechseln, wenn du deine Selbständigkeit aufgibst und angestellt bist. Oder dein Ehepartner ist gesetzlich krankenversichert und du verdienst maximal 450 Euro/Monat.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
siola55  18.07.2021, 15:47

Stimmt so nicht ganz: natürlich kann der Fragesteller auch weiterhin in der kostenlosen Familienversicherung krankenversichert bleiben über die Eltern, falls er die selbstständige Tätigkeit nebenberuflich ausübt und das Gesamteinommen < 470 € beträgt!

siola55  18.07.2021, 15:51
Oder dein Ehepartner ist gesetzlich krankenversichert und du verdienst maximal 450 Euro/Monat...

450€ gilt nur für Minijobs - aktuell liegt die Einkommensgrenze bei 470€ mtl. Gesamzeinkommen:

Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
  • Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2021) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
  • Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
  • Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
  • Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
  • Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.
Von Experte siola55 bestätigt

Hallo,

für die Familienversicherung gelten diese Regeln:

  • wenn man weder Schüler noch Student ist, gilt eine Altersgrenze von 23 Jahren.
  • Es gilt eine Grenze von durchschnittlich 470 Euro monatlich. Maßgebend sind die Einnahmen abzüglich der Kosten für die selbstständige Tätigkeit. Auf dem Einkommensteuerbescheid steht der entscheidende Betrag unter "Einkünfte". Wenn man zusätzlich einen Minijob als Arbeitnehmer hat, gilt für beides zusammen die Grenze von 470 Euro (bei den Einnahmen aus dem Minijob sind aber keine Abzüge möglich).
  • Die Familíenversicherung ist ausgeschlossen, wenn die Selbstständigkeit hauptberuflich ist. Dafür prüft die Krankenkasse diese 3 Punkte: Einnahmehöhe aus allen Quellen und Relation zueinander, wöchentliche Arbeitszeit und die Tatsache, ob als Selbstständiger eigene Arbeitnehmer beschäftigt werden.

Am besten bei der Krankenkasse einen Fragebogen zur Prüfung einer nebenberuflichen Selbstständigkeit anfordern.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hier ist das ganz gut erklärt.

https://www.finanztip.de/gkv/verdienstgrenzen-familienversicherung/

In deinem Fall zählt das steuerrechtliche Einkommen für die Einkommensgrenze, also Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben.

7o877  16.07.2021, 22:06

Achte darauf, dass du in der Woche nicht mehr als 18 Stunden für deine Selbständigkeit verwendest. Denn andernfalls wärst du hauptberuflich selbständig, was für dich die Familienversicherung ausschließen würde.