Erbschaft Hartz4 Krankenversicherung

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Einmaliges Einkommen - und darum handelt es sich - , das dir im Alg2-Bezug zufließt, ist zunächst im Zufluss- oder Folgemonat anzurechnen.

Entfällt im Zuge dieser Anrechnung der Leistungsanspruch ganz, ist zwingend auf sechs Monate zu verteilen - keinen einzigen weniger, kein mehr zu verteilen.

Geld, das nach sechs Monaten vorhanden ist, wird zu Vermögen.

Für Vermögen gelten entsprechend höhere Freibeträge.
Du solltest dich auf jeden Fall beraten lassen, um so viel Vermögen wie möglich jobcentersicher anzulegen. Das kann sich deshalb lohnen, weil Vermögen der Altersvorsorge noch einmal besonders privilegiert ist. Mit einer geschickten Strategie können rund 60.000 EUR jobcentersicher gebunkert werden.

ansonsten: Fällst du aus dem Alg2-Bezug raus, wirst du dich selbst krankenversichern müssen; nimmst du Arbeit auf, erfolgt die ganz normale Beitragsabführung.

Kayden1988 
Fragesteller
 16.11.2011, 12:45

Äääh ... also könnte ich nach 6 Monaten sagen is alles weg? Von wem beraten lassen? Was ist denn wenn ich die 60.000Euro zu hause bunkere und nicht auf dem Konto? Ist das dann "jobcentersicher"? oder meisnt Du das anders? Gruss Kayden!

VirtualSelf  16.11.2011, 13:04
@Kayden1988

Mit "bunkern" meine ich im Wesentlich "anlegen" und zwar als legales Vermögen, das explizit der Altersvorsorge dient; hier hast du bis zu rund 50.000 EUR frei - wieviel es genau ist, hängt vom Lebensalter ab (750 EUR pro Lebensjahr, bis zu einer Obergrenze)). Allerdings müssen diese Anlagen ganz bestimmte formale Kriterien erfüllen (z.B. muss eine Verwertung vor Erreichen einer Altersgrenze ausgeschlossen sein).
In bar oder liquide darfst du 150 EUR pro Lebensjahr (bis zu einer Höchstgrenze um 10000 EUR) + 750 EUR vorhalten.
Dazu käme bspw. ein netter, neuer Fernseher, evtl. neues Auto (dessen Zeitwert 7500 EUR möglichst nicht übersteigt).

Eventuell solltest du dich über eine Verbraucherzentrale insbesondere bzgl. der Altersvorsorge beraten lassen.

Kayden1988 
Fragesteller
 16.11.2011, 16:15
@VirtualSelf

Oh man ich wusste net das das Leben mit Geld so schwierig sein kann! Ich sehe schon, Du weist wovon Du redest, aber ich verstehe leider nur Bahnhof! Altersvorsorge... mhh also eine private Rentenversicherung oder Geld bei einer Bank anlegen? Ich lese überall man kann den Banken nicht mehr trauen haha! Ich plane eigentlich keine grösseren Anschaffungen ... ich will nur meine Ruhe! Hatte überlegt mir ne günstige Eigentumswohnung zu kaufen, um Miete zu sparen, weil wenn man Miete zahlt kann man ja "eigentlich" das Geld gleich ausm Fenster werfen! Muss ich noch ausser beim Jobcenter melden, dass ich Geld bekommen habe? Gruss Kayden!

VirtualSelf  16.11.2011, 18:50
@Kayden1988

Eigentumswohnung ist auch eine Option, da diese ebenfalls besonders privilegiertes Vermögen ist.

Wie gesagt: nicht jede Anlageform und nicht jede Rentenversicherung führt dazu, dass dein Vermögen sicher ist bzw. zur Altersvorsorge gerechnet werden darf.

Ansonsten: dein Einkommenszufluss musst du definitiv melden, da du dich andernfalls des Sozialbetrugs schuldig machst.

Möglicherweise wäre aber auch eine ganz andere Konstruktion möglich, in der dir das Geld nicht zufließt oder nicht verwertbar ist.

Wenn es um so vioel Kohle geht, solltest du auf jeden Fall fachmännischen Rat bei jemandem suchen, der sich auch im Sozilarecht auskennt; Bankberater wäre da eher meine letzte Wahl ^^

Kayden1988 
Fragesteller
 16.11.2011, 19:29
@VirtualSelf

Mh ja weil ich hab mal geguckt wenn ich z.B. eine Eigentumswohnung für 50.000 kaufe, bzw. eine Anzahlung mache, dann kann ich die monatliche Rate so niedrig machen, dass es weniger als Miete ist. Ich zahle für meine jetzige Wohung 390,- warm Miete und da wäre doch eine monatliche Rate von z.B. 250,- für eine Eigentumswohnung sinnvoller, da mir die Wohnung ja irgendwann mal gehört! Naja mache mir halt so meine Gedanken weil ich nix falsch machen will! "Möglicherweise wäre aber auch eine ganz andere Konstruktion möglich, in der dir das Geld nicht zufließt oder nicht verwertbar ist" - verstehe ich nich ... ^^

Kayden1988 
Fragesteller
 16.11.2011, 19:38
@Kayden1988

Soll ich mal zu einem Lebensberater gehen? grins was für ne Bezeichnung ^^ Lebensberater :-D

VirtualSelf  16.11.2011, 19:46
@Kayden1988

Wie gesagt: Vorsicht!

Bei einer Eigentumswohnung würde das Jobcenter bspw. nicht den Tilgungsanteil der Raten übernehmen (egal, wie niedrig der ist oder ob eine Miete teurer wäre), sodass du da schnell in Finanzierungsschwierigkeiten kommen kannst.

Zu den Konstruktionen: ich selbst bin da kein Fachmann, aber es gibt zahllose rechtliche Konstruktionen, wie man Geld von einem Menschen zum anderen schaffen kann. Zudem solltest du evtl. überlegen, ob du diesen Anteil überhaupt jetzt schon auszahlen lassen musst .... ;) ... im Alg2-Bezug ist sowas immer shice ...

Naja ... Lebensberater bei Astro TV kannst du ja mal versuchen ... ^^

Kayden1988 
Fragesteller
 16.11.2011, 20:31
@VirtualSelf

lol AstroTV nee is klar :D ... also das ist der Wunsch meines Vaters, dass jetzt schon auszuzahlen ... und ich würde dem zustimmen, weil ich 1. Geld brauche und 2. mit der Familie abschliessen möchte, also ich möchte mich auch nicht nach dem Tod meines Vaters mit meiner Stiefmutter und Tante rumärgern! Mir kommt das alles so vor, als wären das Geier, die ihn rupfen wollen, sobald er gestorben ist! Mein Vater ist ziemlich reich und ich weis auch das der Betrag den ich da bekomme "eigentlich" ein "Tropfen auf den heissen Stein" ist, aber auch das ist mir egal, ich bin nicht so "Geldgeil" wie der Rest der family, ich will nur meine Ruhe haben. Mhh also wenn das Geld dann mal aufgebraucht ist, dann müsste ich wieder aus der Eigentumswhg ausziehen bzw. diese wieder verkaufen ... man is das alles blöde! Will Dich hier auch nich sooo zutexten g denkst gewiss schon pohaaa die schon wieder lol ... mh naja bin noch sehr sehr unschlüssig was ich mache! Also an dem Tag wo das Geld auf meinem Konto eingegangen ist, werde ich erstmal hier sitzen mit ganz vielen ??????? überm Kopf! grummel

VirtualSelf  16.11.2011, 21:19
@Kayden1988

Mhh also wenn das Geld dann mal aufgebraucht ist, dann müsste ich wieder aus der Eigentumswhg ausziehen bzw. diese wieder verkaufen

Nicht notwendigerweise. Betriebskosten und den ganzen Kladdererdatsch trägt das Jobcenter; d.h., sobald die Wohnung dir gehört und du darin wohnst, musst du sie im Prinzip nur verwerten, wenn sie zu groß ist.
Lediglich wenn du noch etwas abzahlen musst, trägt das Jobcenter nicht die Tilgung.

Vielleicht solltest du mit deinem Vater sprechen; wenn der so wohlhabend ist, sollte der ja einige Beratungsmöglichkeiten auftun können.

Kayden1988 
Fragesteller
 16.11.2011, 21:37
@VirtualSelf

Keinen Kontakt mehr ... deswegen auch der Wunsch auf Pflichtteilsverzicht! Also würdest Du schon sagen, dass das mit der Eigentumswohnung eine gute Idee ist ... oder anders gefragt ... was würdest Du an meiner Stelle machen?

VirtualSelf  16.11.2011, 21:55
@Kayden1988

Ich würde versuchen, eine Beratung sowohl bei einer Verbraucherzentrale. also auch einem Arbeitslosenverein zu erhalten, bevor das Geld auf meinem Konto landet.

Kayden1988 
Fragesteller
 16.11.2011, 22:05
@VirtualSelf

Naja da hab ich ja noch 3 Wochen Zeit ... werde mich mal darum kümmern. Danke erstmal für Deine kompetente Hilfe ... Gruss Kayden!

Gib beim Jobcenter an, welchen Betrag du erwartest. Wie hoch ist dieser denn? Die Zahlung gilt im Monat des Zuflusses als Einkommen, in den folgenden Monaten als Vermögen. Solltest du für einen (oder mehrere Monate) keinen Anspruch auf ALG II haben, solltest du dich bei deiner gestzlichen KV freiwillig versichern. Dies kostet etwa 150,- EUR monatl.. Die Leistungen sind die gleichen wie die der Pflichtversicherung. Sobald du wieder ALG II bekommst oder sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnimmst, wird dein Status in Pflichtversicherung geändert und das Jobcenter und/oder Arbeitgeber führen deine Beiträge direkt ab.

Kayden1988 
Fragesteller
 16.11.2011, 08:52

Naja also das sind 100.000Euro die ich erhalten soll ... ääähm ... 150Euro im Monat? Puuh... da kann ich mich ja fast schon privat versichern, oder nich? Also wäre es schon sinnvoll, dass ich so schnell wie möglich Arbeit finde, damit ich nicht monatelang Krankenversicherung von meiner "Erbschaft" zahlen muss?! Das Geld sollte eigentlich en paar Jahre halten lol ... sorry für meine vllt dummen Fragen xD ich bin normal blond ... habe extra meine Haare gefärbt haha aber leider merkt mans trotzdem noch xD Gruss Kayden!

julischka88  16.11.2011, 09:01
@Kayden1988

Kein Problem, ist ja auch Fachwissen ; )

Also mit 100.000 EUR bist du definitv auch über der Vermögensfreigrenze. Also eine freiwillig KV ist immer noch günstiger als eine private, da kannst du so mit 300-500 EUR im besten Falle rechnen, da du ja 100% tragen musst.

Also der beste Weg ist Job finden. Es gäbe da noch ein paar Tricks aber ganz legal sind die halt nicht und würden noch nicht mal Zinsen bringen ^^

Kayden1988 
Fragesteller
 16.11.2011, 09:04
@julischka88

Ok cool ... danke für Deine Antwort! Hat mir sehr geholfen! Gruss Kayden!

Bei Erbschaften gelten andere Regeln als bei einmaligem Geldzufluss!

Du musst nachweisen, was du erhalten hast. Das Jobcenter rechnet dir dann aus, wie lange du davon zu leben hast und wann du FRÜHESTENS wieder Anspruch auf Hartz4 hast!

Vorzeitige Entreicherung ist nicht drin, das wird dir als unwirtschaftliches verhalten angekreidet.

Sprich: Du wirst abgemeldet und musst dich selber erhalten und krankenversichern, das sind dann Kosten um die 140€ im Monat. und auch eine freiwillige Rentenversicherung ist ratsam, die schlägt mit etwa 200€/mtl zu buche!

Wenn du sozialversicherungspflichitg beschäftigt bist, werden dir deine Anteile an der Sozialversicherung ja gleich vom lohn einbehalten und vom Arbeitgeber an die Krankenkasse überwiesen. Dann fallen die freiwillige Rentenversicherung und die Pflichtversicherung der Kasse mit den 140€ weg.

Kayden1988 
Fragesteller
 16.11.2011, 09:15

Danke für Deinen Nachtrag ... hihi ja das war meine Erste Idee ... also einfach sagen hab die ganze Kohle in LasVegas verzockt haha ... aber naja hat sich ja dann erledigt "unwirtschaftliches Verhalten".

Gruss Kayden!

VirtualSelf  16.11.2011, 12:21

Bei Erbschaften gelten andere Regeln als bei einmaligem Geldzufluss!

Nein

Hallo,

die Beiträge für eine eigene Mitgliedschaft betragen 145 Euro monatlich.

Ggf. meldet das Jobcenter nach dem Todesfall noch weitere Ansprüche auf das Erbe an. Ein Verzicht auf Ansprüche zu Lasten des Jobcenters kann vom Jobcenter angefochten werden bzw. zum Einstellen bzw. zur Kürzung der Leistung führen. Kompetente Beratung in diesem Punkt ist sehr wichtig.

Wenn man eine Arbeitnehmertätigkeit für mehr als 400 Euro Brutto aufnimmt, kümmert sich der Arbeitgeber um die gesamte Sozialversicherung.

Eine Beratung durch die Rentenversicherung über mögliche Ansprüche bei Erwerbsminderung bzw. im Alter ist sehr sinnvoll:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/DRVB/de/Navigation/Beratung/Beratungsstellen_node.html

Vielleicht hilfreich:

.patenmodell.de/arbeitsuchende/informationen/

Gruß

RHW