Familienversichert, trotz 25 Jahren?
Guten Tag,
ich bin am 7. Mai diesen Jahres 25 Jahre alt geworden und lebe noch bei meinen Eltern. Ich habe meine Berufsausbildung, im Februar diesen Jahres, erfolgreich abgeschlossen und dann, bis Mitte April, als Geselle gearbeitet.
Ab dem 16.04.2021 habe ich ein unentgeltliches Orientierungspraktikum begonnen, welches bis zum 15.07.2021 andauern wird.
Ich bekam vor Kurzem ein Schreiben meiner Krankenversicherung. Da ich die 25er Marke überschritten habe, muss ich mich selbst versichern. Mir wurde gesagt, dass ich auch für April eine Rückzahlung tätigen muss. Ich habe geschildert, dass ich am 15.04.2021 ein unentgeltliches Orientierungspraktikum begonnen habe, welches noch bis Mitte Juli andauert. Ausserdem beginnt ab dem 18.08.21 meine einjährige Schulzeit, in der ich mein Fachabi auf Abi aufstocke, um ab nächstem Sommer mein Studium in der Hochschule antreten zu können.
Da ich überhaupt kein Einkommen habe frage ich mich, wie ich die Rückzahlung von ca. 200€ tätigen und zukünftig monatl. ca. 100€ in die Krankenkasse einzahlen soll.
Ich habe vehement darauf bestanden, noch bei meinem Vater mit familienversichert zu bleiben, da ich es mir im besten Willen nicht leisten kann.
Die Krankenkasse lehnt diese Bitte ab, und möchte ihre Summen.
Gibt es hier erfahrene Mitglieder, die sich in dem Sachverhalt auskennen, und mir einen Ausweg zeigen?
Bin um Eure Hilfe angewiesen, weiß um ehrlich zu sein auch nicht, wo ich mich sonst zuwenden soll.
Danke im Voraus
6 Antworten
Ab 25 ist egal, was du machst. Da musst du dich selbst versichern. Zwischen 23-25 geht es, wenn du noch was schulisches etc. machst. Mit 25 ist aber die absolute Obergrenze erreicht
Du hast die Altersgrenze überschritten.
Die Situation hat einen großen Vorteil für dich: Du lernst mit recht geringem Lehrgeld, dass man sich auf Dinge vorbereiten muss.
Ist ja nicht böse gemeint.
Manchmal muss man gerüttelt werden. Sei froh, dass es "nur" um so wenig geht.
NOCH. Das summiert sich sehr schnell, jeden Monat 200 €
Richtig.
Ich hatte erwartet, dass er sich jetzt schnellstens kümmert, aber wer weiß ;)
ALG 1 wurde beantragt. Die zukünftigen Versicherungen werden für die kommenden 9 Monate übernommen. Das einzige was mir übrig bleibt ist, die Rückzahlung des letzten Monats Mai an die Krankenkasse zu zahlen. Im April habe ich ja ebenfalls gearbeitet und in die Krankenversicherung gezahlt. Nochmal mit einem blauen Auge davongekommen 😅
Na also. Die Sache in die Hand genommen und geklärt.
Gut so.
Es ist richtig, spätesntens mit Vollendung des 25. Lebenjahres endet der Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung.
Du musst ca. 200,-- Euro/ Monat für Kranken- und Pflegeversicherung aufbringen.
Warum hast du dich nicht bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldet und ALG I beantragt? Das Praktikum hättest du trotzdem machen können mit der Option, dieses zu beenden, wenn du eine Stelle finden würdest. Alles eine Absprache mit der BA. Dann wärest du über die BA versichert gewesen.
Zumal es nur ein Orientierungspraktikum ist.
Wenn die Schule beginnt, kommst du in den Schüler/ Studententarif. Denk dran, der grefit nur bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres oder des 14. Fachsemesters. D.h. danach wird es auch wieder teuerer für Dich.
Wurde heute noch beantragt. Bekomme die Unterlagen im Laufe der Tage.
Über das 25. Lebensjahr hinaus ist eine Familienversicherung nicht möglich. Wenn du deine Ausbildung abgeschlossen hast, stand dir ja AlG zu. Darüber wärst du selbst pflichtversichert. Wenn du jetzt eine (wie immer auch geartete) Fort- oder Weiterbildung machst, musst du dich selbst versichern. Wie du das machst, ist dir überlassen.
Irgendwo ist eben das Ende der Fahnenstange erreicht. Die Krankenkasse deines Vaters lehnt das zu Recht ab. Und auch wenn du jetzt nicht zahlen kannst, wird dir dieser Beitrag nicht geschenkt, sondern du sammelst jeden Monat weitere 200 € Schulden an.
Hallo,
bis zum 23. Geburtstag kann man familienversichert sein, wenn man keine eigenen Einkünfte hat. Danach ist es nur möglich, wenn man in Schul- oder Berufsausbildung ist. Wenn ein Praktikum (ohne Entgelt) in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, ist auch eine kostenlose Familienversicherung (FV) möglich. Bei kürzeren Lücken zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ist auch eine kostenlose Fv möglich.
Da das Praktikum nicht vorgeschrieben ist und nach der Berufsausbildung eine Angestelltentätigkeit ausgeübt wurde, liegt hier keine Lücke zwischen zwei Ausbildungsabschnitten vor.
Wenn man keine Beiträge zahlen möchte, kann man auch ein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse heiraten und über den Ehegatten familienversichert sein.
Wenn man eine Arbeitnehmertätigkeit für mehr als 450 Euro brutto aufnimmt, berechnet der Arbeitgeber die Beiträge prozentual aus dem Verdienst (der Arbeitnehmeranteil wird bis 1300 Euro brutto deutlich ermäßigt).
Wenn das offizielle Schuljahr mit dem 2. Bildungsweg beginnt, gilt unter Umständen der Schülerbeitrag von ca. 110 Euro monatlich (Bafög-Bezieher erhalten auf Antrag einen hohen Zuschuss!).
Tipp: In Zukunft vor den persönlichen Entscheidungen bei der Stelle genau informieren, welche Auswirkungen sich daraus ergeben (schriftliche Antworten der Stelle sind besonders hilfreich!).
Gruß
RHW
Deine Antwort ist wie‘n Seitenhieb, aber wohl war