Krank bei Arbeitsplatzwechsel - wer zahlt?

2 Antworten

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Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)
§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfal

.......

(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.

http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html

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Der neue Arbeitgeber muss gar nicht zahlen, sondern die Krankenkasse ....

siehe Absatz 3 ....

Ab 01.04. der neue arbeitgeber. Nach 6 wöchiger durchgehender selbiger krankheit die krankenkasse egal ob zwischendrin ein arbeitsplatzwechsel war.

Allerdings nicht zu vergessen..du bist beim neuen AG in der probezeit. Das bedeutet du kannst während der probezeit ohne angabe von gründen jederzeit gekündigt werden. Am 1.arbeitstag krank zu sein kommt natürlich nicht gut an, aber das wirst du selbst wissen. Sollte es sich um etwas weniger schlimmes handeln, würde ich am 1.tag bei der neuen arbeitsstelle erscheinen, sofern das irgendwie möglich ist.

frodobeutlin100  20.03.2016, 09:50

Nein, der neue Arbeitgeber ist noch nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet .... siehe Entgeltfortzahlungsgesetz  ....