Krank bei Arbeitsplatzwechsel - wer zahlt?
Arbeitnehmerin ist (letzte Woche) im Resturlaub krank geworden (kein Unfall), ist weiterhin krank, vermutlich noch gut weitere 4 Wochen. Der neue Arbeitsplatz ist per Vertrag ab 01.04.06 gesichert.
Frage: Bei andauerndem Kranksein schon am/ab dem ersten Arbeitstag, wer zahlt? ...der neue Arbeitgeber?? ...die Krankenkasse??
2 Antworten
§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfal
.......
(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html
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Der neue Arbeitgeber muss gar nicht zahlen, sondern die Krankenkasse ....
siehe Absatz 3 ....
Ab 01.04. der neue arbeitgeber. Nach 6 wöchiger durchgehender selbiger krankheit die krankenkasse egal ob zwischendrin ein arbeitsplatzwechsel war.
Allerdings nicht zu vergessen..du bist beim neuen AG in der probezeit. Das bedeutet du kannst während der probezeit ohne angabe von gründen jederzeit gekündigt werden. Am 1.arbeitstag krank zu sein kommt natürlich nicht gut an, aber das wirst du selbst wissen. Sollte es sich um etwas weniger schlimmes handeln, würde ich am 1.tag bei der neuen arbeitsstelle erscheinen, sofern das irgendwie möglich ist.
Nein, der neue Arbeitgeber ist noch nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet .... siehe Entgeltfortzahlungsgesetz ....