Wie läuft das mit einer Eingliederung vom Arzt?

5 Antworten

http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Ausb_Arbeit/ArbPl_sichern/Wiedereingliedern/wiedereingliedern_inhalt.html?nn=277242

Allgemeines

Die stufenweise Wiedereingliederung, oft auch "Hamburger Modell" genannt, soll arbeitsunfähigen Beschäftigten ermöglichen, sich schrittweise wieder an die bisherige Arbeitsbelastung zu gewöhnen. Sie wird vom Arzt in Abstimmung mit Patient und Arbeitgeber verordnet und soll nach längerer Krankheit den Wiedereinstieg in den alten Beruf erleichtern.

Die stufenweise Wiedereingliederung ist eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation.

Grundsätzlich haben alle Beschäftigten nach längerer Krankheit Anspruch auf einee stufenweise Wiedereingliederung durch die Kranken- oder Rentenversicherung, Medizinische Voraussetzung für die eine stufenweise Wiedereingliederung ist eine ausreichende Belastbarkeit und die Prognose, dass die stufenweise Eingliederung wieder zur Herstellung der Arbeitsfähigkeit am alten Arbeitsplatz führen wird. Zweite Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber zustimmt. Der Arbeitgeber kann sie auch ohne Angabe von Gründen ablehnen. Bei schwerbehinderten Beschäftigten kann der Arbeitgeber gemäß § 81 Abs. 4 Nr. 1 SGB IX unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein, einer stufenweisen Wiedereingliederung zuzustimmen.

Wird vom Arbeitgeber oder vom Arzt eine stufenweise Wiedereingliederung vorgeschlagen, können die Beschäftigten selbst entscheiden, ob sie das Angebot annehmen. Dafür ist eine schriftliche Zustimmung erforderlich. Eine Ablehnung hat keine negativen Folgen – auch nicht für die weitere Zahlung des Kranken- oder Übergangsgeldes bis zur Genesung.

Während der Wiedereingliederung bist du weiterhin arbeitsunfähig. Dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet etwas während dieser Zeit zu zahlen. Das bedeutet, dass du während dieser Zeit weiterhin Krankengeld bekommst. Es kommt vor, dass der Arbeitgeber ein Teilentgelt zahlt. Dann wird das Krankengeld entsprechend gekürzt, das kommt aber eher selten vor. Frag am besten bei deinem Chef nach.

Und ganz wichtig: Du musst bei deiner Krankenkasse nachfragen, ob weiterhin Auszahlscheine benötigt werden (in der Regel ist das der Fall, weil der Wiedereingliederungsplan alleine keine Arbeitsunfähigkeit begründet). Das müsste auch irgendwo in deinen Krankengeld-Unterlagen drin stehen, evtl. auf einem Infoblatt zu den Auszahlscheinen oder so.

Viel Erfolg bei deiner Wiedereingliederung :)

Hallo,

wenn man morgen noch nicht wieder in Vollzeit arbeiten kann, heute noch (!!!) vom Arzt eine Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit bescheinigen lassen.

Sonst morgen in Vollzeit arbeiten gehen.

Ärzte haben einen speziellen Vordruck für die stufenweise Wiedereingliederung (WE). Dieser Vordruck ist vom Arzt, dem Versicherten und derm Arbeitgeber zu unterschreiben. Meistens zahlt die Krankenkasse dann weiter Krankengeld in voller Höhe (wenn nahtlos(!!!) Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird).

Wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht nahtlos bescheinigt wurde, ist die Entgeltzahlung bzw. Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber vorrangig vor dem Krankengeld.

Gruß

RHW

Eine Eingliederung wird nur während der Zeit einer Erkrankung durchgeführt, wenn Du noch Krankengeld von der Krankenkasse erhältst, nicht mehr, wenn die Erkrankung beendet ist!

Mein Kollege wurde wieder eingegliedert. Erst hat er am Tag zwei Stunden gearbeitet, dann vier und es wurde langsam immer mehr. Während der Zeit hat er weiter Krankengeld bekommen.