Verletzung durch Fahrlässigkeit - zahlt die Krankenversicherung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

die gesetzliche Krankenkasse wird die Behandlungskosten (Arzt, Krankenwagen, Krankenhaus etc.) zunächst bezahlen.

Danach wird die Krankenkasse anhand eines Unfallfragebogens den Unfallhergang klären. Wenn es einen Dritten als Schuldigen gibt (z.B. Verkauf von nicht zugelassenen Sprengkörpern, Verletzung der Aufsichtspflicht bei Minderjährigen oder verbotene Abgabe von Alkohol an Minderjährige), wird diese eine Rechnung der Krankenkasse erhalten. Ggf. klärt die Krankenkasse auch, ob dieser Paragraph zutrifft (trifft normalerweise aber in der beschriebenen Situation nicht zu!):

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__52.html

Wenn es nach Fahrlässigkeit ginge, müsste bei einem Verkehrsunfall innerorts mit Tempo 60 der Verletzte ggf. seine Behandlungskosten auch selber tragen (oder bei Behandlungskosten aufgrund vn Übergewicht durch lasche Ernährung oder Folgekosten bei Rauchern). Das wäre alles sehr schwierig zu prüfen und wurde daher nicht ins Gesetz aufgenommen. 2003/2004 gabe es schon mal relativ konkrete Überlegungen in dieser Richtung.

Gruß

RHW

Wenn es nach Fahrlässigkeit ginge, müsste bei einem Verkehrsunfall innerorts mit Tempo 60 der Verletzte ggf. seine Behandlungskosten auch selber tragen (oder bei Behandlungskosten aufgrund vn Übergewicht durch lasche Ernährung oder Folgekosten bei Rauchern)

Bei Unfällen ist es noch relativ leicht, so zu argumentieren.

Wenn aber chronische Erkrankungen auf ein Schuldprinzip zurückgeführt werden sollen, ergäben sich gewaltige Spielräume für Willkürentscheidungen. Medizinisch können Krankheiten zwar mit einer statistischen Wahrscheinlichkeit auf Ursachen zurück geführt werden, aber eigentlich nie mit absoluter Sicherheit.

Da würden Ärzte zu Richtern werden müssen, eine ganz düstere Entwicklung. Wie sollte da noch ein Vertrauensverhältnis zwischen den Gesundheitshelfern und ihren Patienten möglich sein?

@derdorfbengel

Hallo "der dorfbengel",

Ja, das sehe ich auch so: Unfälle sind wesentlicher einfacher als verhaltensbedingte Erkrankungen (z.B. durch zu wenig Bewegung) zu klären.

Unfallfolgen sind aber schon nicht so einfach zu klären, wenn es nur den Verletzten als Beteiligten gibt und dieser bei der (korrekten) Unfallschilderung riskiert, die Behandlungskosten selber tragen zu müssen (z.B. Verletzung beim Brotschneiden).

Sportunfälle sind noch weiteres schweres Thema: man möchte was Gutes für seine Gesundheit tun, verursacht dabei aber ungewollt Behandlungskosten.

Vor Jahren war es im Gespräch, dass man Unfallfolgen nicht mehr über die gesetzliche Krankenversicherung abdeckt. Man hat aber von diesem Gedanken sehr schnell wieder Abstand genommen. Zu Recht, wie ich finde!

Die meisten Unfälle pasieren übrigens im Haushalt.

@RHWWW

Danke für den Stern!

Nein, die gesetzliche Krankenkasse kennt solche Ausschlüsse oder Regresse eigentlich nicht. Etwas anderes gilt bei Fremdverschulden. Gegen den Versicherten selbst spielt nur Vorsatz eine Rolle.

Bei einer privaten Krankenversicherung kann das je nach Versicherungsbedingungen aber anders sein. Zudem wäre der Grad der Fahrlässigkeit zu differenzieren.

Man könnte sagen...auch "Dummheit" wird übernommen und bezahlt! Sonst würden sehr viele Sachen nicht bezahlt werden! ;-)