Krankengeld zahlung nach Arbeitsplatzwechsel

2 Antworten

Kniffelig! Habe das gefunden:

http://www.lohn-info.de/lohnfortzahlung_im_krankheitsfall.html

Da heisst es:

Bei einem Arbeitgeberwechsel ist es unerheblich, ob der Arbeitnehmer bereits in seinem früheren Arbeitsverhältnis arbeitsunfähig war. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entsteht mit jedem neuen Arbeitsverhältnis. Er entsteht aber erst, nachdem das neue Arbeitsverhältnis vier Wochen ununterbrochen bestanden hat.

Erst mal ist wichtig zu wissen, seit wieviel Tagen Du im neuen Arbeitsverhältnis stehst.