Kann mein Arbeitgeber meinen Arzt anrufen, um zu erfahren, wie lange ich in der Praxis war?

10 Antworten

Ja, die Forderung nach diese Auskunft ist rechtens. Üblicherweise wird das aber nicht telefonisch sondern zur Beweissicherung, schriftlich gemacht. 

Die Frage nach der Anwesenheit in der Praxis verletzt die Schweigepflicht nicht.

Abzugrenzen sind davon alle Fragen, die in Richtung des medizinischen Befundes, etwaiger Therapien oder Heilungsaussichten gehen. Das geht den Arbeitgeber selbstverständlich nichts an. 

Ein Arbeitgeber wird aber nur zu diesem Mittel greifen, wenn er dich auf dem Kieker hat.

Anrufen kann er, ob er jedoch Auskunft bekommt?
Lass dir doch eine Bescheinigung vom Arzt geben. Da kann man auch noch etwas tricksen.

Jederzeit kann dein Arbeitgeber dort anrufen--- er wird aber keine Auskunft erhalten. Das gebietet die ärztliche Schweigepflicht.

... davon darf ausgegagngen werden, er wird doch können, wenn er Arbeitgeber ist. ... und wenn nicht, hat er bestimmt einen Mitarbeiter, der schon telefonieren kann.

ob das jetzt unter die ärztliche Schweigepflicht fällt ?

denke eher nicht