Arbeitsunfall nicht gemeldet I'm Nachhinein noch melden?

4 Antworten

Grundsätzlich musst Du Arbeitsunfälle Deinem Arbeitgeber melden.

Dein Arbeitgeber muss nur Arbeitsunfälle mit mehr als drei Tagen Arbeitsausfall an die BG melden. Wenn Du also nicht krank geschrieben wurdest muss er nichts melden und die BG wird im Normalfall nicht nachfragen.

Dein Arbeitgeber erhält aber eine Mitteilung, auf der zumindest alle teureren Arbeitsunfälle in seinem Betrieb aufgeführt sind. Somit kann er doch wieder davon erfahren, wenn er diese liest.

Auch könnte es sein, das er bei einem Routinebesuch durch den Technischen Aufsichtsdienst auf den Unfall angesprochen wird.

Es kann also durchaus sein, dass er noch davon erfährt. Also wäre es besser, Du sagst es ihm selber.

loraa771a 
Fragesteller
 26.02.2020, 21:44

OK vielen Dank. Mein Arbeitgeber ist eine recht kleines Unternehmen. Aber dann muss ich meiner Chefin nicht schreiben, sondern kann mit ihr wenn ich sie das nächste Mal sehen persönlich reden.:)

loraa771a 
Fragesteller
 26.02.2020, 21:45

Muss mein Arbeitgeber denn nun meinen Arztbesuch zahlen? Da wir ein recht kleines Unternehmen sind, fällt das nicht doch auf?

Tut mir leid, ich kenne mich da leider überhaupt nicht aus. :)

emib5  26.02.2020, 23:07
@loraa771a

Nein, bezahlt wird das durch die BG.

Solche kleinen Unfälle gehen bei der BG in der Regel ohne weitere Bearbeitung durch.

So wie du es beschreibst, warst du deswegen ja nicht mal arbeitsunfähig oder wurdest aufwendig behandelt. Der Unfall ist dadurch nicht mal vom Arbeitgeber meldepflichtig.

Es wird nicht bei jeder Prellung oder ähnlicher Verletzung der Arbeitgeber angeschrieben. Bei einer BG gehen jeden Tag zighundert Unfälle ein. Da kann man nicht für jeden 80-Euro-Unfall einen Sachbearbeiter dransetzen.

Von daher keine Sorge.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
loraa771a 
Fragesteller
 26.02.2020, 20:49

OK, also meinst du ich soll meine Chefin nicht nochmal darauf ansprechen? :) genau es wurde nur ein röntgenbild gemacht und festgestellt, dass es nur eine Prellung ist. :)

expertsv  26.02.2020, 20:53
@loraa771a

Nein. So ein kleiner Unfall dürfte auch für den Betrieb null Konsequenzen haben. Es gibt Unfälle, die alleine Millionen kosten. Das ist für die BG interessant, nicht sowas. Von daher einfach gut sein lassen.

loraa771a 
Fragesteller
 26.02.2020, 20:50

Genau habe danach ganz normal weitergearbeitet. :)

Nein, das Formular reicht nicht.

emib5  26.02.2020, 21:10

Doch

Ob dir das unangenehm ist, interessiert den Gesetzgeber nicht. Arbeitsunfälle hat der Arbeitgeber an die BG zu melden PUNKT

Dein Problem besteht jetzt darin, dass du das kaum noch beweisen kannst, dass diese Blessur während der Arbeitszeit entstanden ist.

loraa771a 
Fragesteller
 26.02.2020, 20:07

Naja es war nur eine Prellung also nichts großes. Was soll ich denn da beweisen?

loraa771a 
Fragesteller
 26.02.2020, 20:09

Also würde die BG nochmal bei meinem Arbeitgeber nachhaken oder wie?

emib5  26.02.2020, 21:10

Ach Hans, schreib doch bitte einfach nichts zu Themen, von denen Du keine Ahnung hast.
Arbeitsunfälle müssen vom Arbeitgeber nur bei Arbeitsausfall von mehr als drei Tagen an die BG gemeldet werden.

Arbeitsunfälle ohne Arbeitsausfall müssen vom Arbeitgeber nicht gemeldet werden.

DerHans  27.02.2020, 11:33
@emib5

Und was ist, wenn sich ein späterer Folgeschaden ergibt? Dann ist leider die Meldefrist versäumt

emib5  27.02.2020, 20:03
@DerHans

Auch völlig falsch.
A) Es gibt bei Arbeitsunfällen ohne Arbeitsausfall keine Meldefristen.
B) Durch den Besuch beim D-Arzt ist dieser Arbeitsunfall sowieso schon bei der BG aktenkundig. Auch ohne Unfallanzeige durch den Arbeitgeber.
C) Selbst wenn ein meldepflichtiger Arbeitsunfall vom Arbeitgeber nicht gemeldet wurde schließt das eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung nicht aus.

Sieh es bitte endlich ein. Du hast vom Sozialversicherungsrecht, insbesondere vom SGB Vll und der gesetzlichen Unfallversicherung keine Ahnung. Also schreib bitte nicht ständig