Arbeitsunfall nicht gemeldet I'm Nachhinein noch melden?
Hallo,
Ich bin vor 1,5 Wochen im Kühlraum gestürzt. Arbeite in der Gastro. Mir war von Anfang an klar, dass es nicht schlimmes ist. Habe mich nur mit dem Arm/Ellenbogen abgestütz und der tat ein wenig weh. Bei Belastung tat der Ellenbogen weiterhin nur wenig weh und dachte mir schon, dass das von allein weggeht deswegen bin ich nicht zum Arzt und wir haben das nicht der Berufsgenossenschaft gemeldet.
Nun war ich heute doch beim D-Arzt, weil ich ein wenig eine Angststörung hab und mich schnell in was hereinsteigere dachte ich ich gehe wegen meinem Ellenbogen doch zum Arzt. Da war ich heute nach 1,5 Wochen und musste dann doch auch meinen Arbeitgeber eintragen beim Arzt und die schicken das weiter an die Berufsgenossenschaft. Nun meinte die Ärztin, dass mein Arbeitgeber da wahrscheinlich auch noch ein Formular mit Details hinschicken muss.
Nun ist mir das unangenehm, dass meinem Arbeitgeber nach so später Zeit nochmal zu sagen, dass ich deswegen beim Arzt war und wollte fragen, ob die Berufsgenossenschaft wirklich meinen Arbeitgeber kontaktieren würde wegen des Formulars oder ob nicht das Formular vom Arzt der Berufsgenossenschaft reicht?
4 Antworten
Grundsätzlich musst Du Arbeitsunfälle Deinem Arbeitgeber melden.
Dein Arbeitgeber muss nur Arbeitsunfälle mit mehr als drei Tagen Arbeitsausfall an die BG melden. Wenn Du also nicht krank geschrieben wurdest muss er nichts melden und die BG wird im Normalfall nicht nachfragen.
Dein Arbeitgeber erhält aber eine Mitteilung, auf der zumindest alle teureren Arbeitsunfälle in seinem Betrieb aufgeführt sind. Somit kann er doch wieder davon erfahren, wenn er diese liest.
Auch könnte es sein, das er bei einem Routinebesuch durch den Technischen Aufsichtsdienst auf den Unfall angesprochen wird.
Es kann also durchaus sein, dass er noch davon erfährt. Also wäre es besser, Du sagst es ihm selber.
OK vielen Dank. Mein Arbeitgeber ist eine recht kleines Unternehmen. Aber dann muss ich meiner Chefin nicht schreiben, sondern kann mit ihr wenn ich sie das nächste Mal sehen persönlich reden.:)
Nein, bezahlt wird das durch die BG.
Solche kleinen Unfälle gehen bei der BG in der Regel ohne weitere Bearbeitung durch.
So wie du es beschreibst, warst du deswegen ja nicht mal arbeitsunfähig oder wurdest aufwendig behandelt. Der Unfall ist dadurch nicht mal vom Arbeitgeber meldepflichtig.
Es wird nicht bei jeder Prellung oder ähnlicher Verletzung der Arbeitgeber angeschrieben. Bei einer BG gehen jeden Tag zighundert Unfälle ein. Da kann man nicht für jeden 80-Euro-Unfall einen Sachbearbeiter dransetzen.
Von daher keine Sorge.
OK, also meinst du ich soll meine Chefin nicht nochmal darauf ansprechen? :) genau es wurde nur ein röntgenbild gemacht und festgestellt, dass es nur eine Prellung ist. :)
Nein. So ein kleiner Unfall dürfte auch für den Betrieb null Konsequenzen haben. Es gibt Unfälle, die alleine Millionen kosten. Das ist für die BG interessant, nicht sowas. Von daher einfach gut sein lassen.
Genau habe danach ganz normal weitergearbeitet. :)
Nein, das Formular reicht nicht.
Doch
Ob dir das unangenehm ist, interessiert den Gesetzgeber nicht. Arbeitsunfälle hat der Arbeitgeber an die BG zu melden PUNKT
Dein Problem besteht jetzt darin, dass du das kaum noch beweisen kannst, dass diese Blessur während der Arbeitszeit entstanden ist.
Naja es war nur eine Prellung also nichts großes. Was soll ich denn da beweisen?
Also würde die BG nochmal bei meinem Arbeitgeber nachhaken oder wie?
Ach Hans, schreib doch bitte einfach nichts zu Themen, von denen Du keine Ahnung hast.
Arbeitsunfälle müssen vom Arbeitgeber nur bei Arbeitsausfall von mehr als drei Tagen an die BG gemeldet werden.
Arbeitsunfälle ohne Arbeitsausfall müssen vom Arbeitgeber nicht gemeldet werden.
Und was ist, wenn sich ein späterer Folgeschaden ergibt? Dann ist leider die Meldefrist versäumt
Auch völlig falsch.
A) Es gibt bei Arbeitsunfällen ohne Arbeitsausfall keine Meldefristen.
B) Durch den Besuch beim D-Arzt ist dieser Arbeitsunfall sowieso schon bei der BG aktenkundig. Auch ohne Unfallanzeige durch den Arbeitgeber.
C) Selbst wenn ein meldepflichtiger Arbeitsunfall vom Arbeitgeber nicht gemeldet wurde schließt das eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung nicht aus.
Sieh es bitte endlich ein. Du hast vom Sozialversicherungsrecht, insbesondere vom SGB Vll und der gesetzlichen Unfallversicherung keine Ahnung. Also schreib bitte nicht ständig
Muss mein Arbeitgeber denn nun meinen Arztbesuch zahlen? Da wir ein recht kleines Unternehmen sind, fällt das nicht doch auf?
Tut mir leid, ich kenne mich da leider überhaupt nicht aus. :)