Kann man Zahnarztkosten von der Steuer absetzen

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Das sind sogenannte "außergewöhnliche Belastungen) nach § 33 Einkommensteuergesetz. Berücksichtigungsfähig ist aber nur der Eigenanteil. Zu diesen Kosten gehören auch die Praxisgebühren und die Zuzahlungen zu Medikamenten. Von diesem Betrag ist die "Zumutbare Belastung" abzuziehen. Die beträgt je nach Einkommen und Familienstand zwischen 7% und 1 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Der übersteigende Betrag mindert dann das zu versteuernde Einkommen und damit auch die Einkommensteuerr

Lilien7878 
Fragesteller
 22.12.2011, 11:29

Hallo Helmuthk Danke für die Info, die ist umfassend. Weißt du zufällig auch wieviel die Zumutbare Belastung bei einer Person mit Jahresbruttoverdienst zwischen 35000 und 45000 € beträgt.

Viele Grüße

Helmuthk  22.12.2011, 13:23
@Lilien7878

Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Einkünfte, also nach Abzug der Werbungskosten. Aber es gibt nur 3 Stufen: bis 15.340 €, bis 51.130€ und darüber. Du wirst in die Stufe zwischen 15.3410und 51.13 € fallen. Dann gelten folgende Prozentsätze für die Zumutbare Belastung: 6% bei Ledigen, 5 % bei Ehegatten, 3 % ; wenn 1 oder 2 Kinder zu berücksichtigen sind, und 1 % bei 3 oder mehr Kindern. Bei den Prozentsätzen mit Kindern spielt der Familienstand, also ledig oder verheiratet, keine Rolle.Bei Ehegatten wird natürlich das Einkommen von beiden Eheleuten zusammen gezählt zur Ermittlung der Einkommenstufe.

Helmuthk  04.01.2012, 17:58
@Helmuthk

Danke für den Stern und viel Spaß beim Ausfüllen der Formulare.

Du kannst sie als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

ja, ab 2010 alle Kosten für Medikamente und Behandlungen. Sofern man Quittungen hat.

Helmuthk  22.12.2011, 10:31

Das war schon in der Zeit meiner Ausbildung so, und ich habe 1960 angefangen.

Wenn du den Selbstbehalt durch die Kasse abziehst, dann kannst du diese als außergewöhnliche Belastungen angeben.

bueten  22.12.2011, 10:25

genau DH

Schnulli00  22.12.2011, 10:27

Wird aber nur angerechnet wenn die aussergewöhnlichen Belastungen in deren Summe die zumutbaren Belastungen (ein gewisser Prozentbetrag vom Jahresbrutto) übersteigen. Und dann auch nur die Differenz zur zumutbaren Belastung.

Helmuthk  22.12.2011, 10:33

Selbstbehalt ist der Eigenteil nach Abzug des Krankenkassenanteils!