Zusatzversicherung Zahnersatz Anschreiben

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn ich die Angaben richtig verstehe, besteht Anspruch auf 30% der Zahnersatzkosten auf 90% der Rechnung dieses Zahnersatzes. Beispiel: Die Rechnung beläuft sich auf 1000€, 90% davon sind 900€ und darauf erhältst du 30% wären somit 270€. Die Zahnzusatzversicherung müsste ein Formular zur Verfügung stellen, um die Rechnung einzureichen. Einfach mal bei der Versicherung nachfragen. Ansonsten genügt ein formloses Anschreiben: "Anbei übersende ich die Rechnung für meinen Zahnersatz und bitte um Festsetzung des Erstattungsbetrages. Die Überweisung soll auf mein Konto Nr..... bei der ....-Bank, Bankleitzahl...., erfolgen."

tommy0802  18.10.2010, 11:56

sorry das ist falsch! Die Vers. stammt offensichtlich noch aus einer Zeit prozentualer Bezuschußung. Heut sind wir bei Festzuschüssen. 30% der Gesamtkassenrechnung ist bezuschussbar. Da früher bis zu 60% von den Kassen bezahlt wurden wären das mit den 30% zusammen 90%.Stimmt heute nicht mehr ganz:-)

DerMakler  18.10.2010, 17:16
@tommy0802

Hmm, beides inhaltlich falsch ! HG DerMakler

Hallo,

bei den Zahnzusatzversicherungen gibt es verschiedene Varianten:

  • 30% des Betrages, den die gesetzliche Krankenkasse zahlt

  • 30% der "normalen" Zahnersatzkosten ("Regelversorgung")

oder

  • 30% des Rechnungsbetrages (dies wäre für den Versicherten die beste Regelung)

Die 90%-Regelung bedeutet, dass der Zuschuss der Krankenkasse und der Zusatzversicherung nicht mehr als 90% betragen (entweder von Gesamtkosten oder von den "normalen" Zahnersatzkosten ("Regelversorgung")

Ein Beispiel für ein Musterschreiben ist schon in der anderen Antwort angegeben. Hilfreich kann es sein, in dem Schreiben die Versicherungsnummer und eine Telefonnummer für telefonische Rückfragen anzugeben. Häufig ist so ein Erstattungsantrag auch auf der Internetseite der Versicherung zu finden.

Gruß

RHW

DerMakler  17.10.2010, 17:53

DH ,richtige Antwort ! HG DerMakler

(Auch) Zahnzusatzversicherungs-Anbieter werben gern vollmundig und halten sich dann im Leistungsfall gern bedeckt. Soll heißen: eine klare Ansprache deinersetis ist dann hier vonnöten, etwa so:

"... gemäß § ..., Ziff. ... des mit Ihnen geschlossenen Vertrages erhalten Sie beiliegend zur Erstattung der vertragsgemäßen Leistungen die Originalrechnung der behandelnden medizinischen Einrichtung. Den fälligen Erstattungsbetrag wollen Sie bitte meinem Konto Nr. .... bei ....., BLZ .... gutbringen. Sollten sich noch Rückfragen zur Abrechnung von Ihrer Seite ergeben, stehe ich Ihnen hierfür gern zur Verfügung. ..."

Die Benennung eines Zahlungsziels kann hier unterbleiben, da die Versicherung ohnhehin zur zügigen Abrechnung verpflichtet ist. Nur solltest Du die Abrechnung dieser Versicherung dann genau prüfen und ggf. nochmals mit der behandelnden Arztpraxis besprechen (im Abgleich zum Tarifblatt des Versicherers zu Leistungs-Ein- un Ausschlüssen usw.).

Für diesen Prozeß, der sich übrigens durchaus beim nächsten Fall wiederholen kann, braucht es Ausdauer und Akribie, denn: es ist dein Geld, um das es hier geht! Auch Flyer, die dich dereinst zum Abschluß dieser Versicherung (zumieist sogar vorrangig) bewegten, werden hier wieder wichtig. Einige meiner begründeten Erstattungsforderungen der letzten Leistungsfälle in gleicher Sparte habe ich vornehmlich und letztlich nur über das Rechtsgebot der Prospekthaftung (selbst dem Vorstand der Versicherung gegenüber) durchgesetzt.