Zahnzusatzversicherung! Verkaufen!?

5 Antworten

Du verstehst vielleicht etwas von Zähnen du bist aber nicht vom Fach. Wenn man Versicherungen verkaufen will, muss man Versicherungskaufmann sein oder eine adäquate Ausbildung nachweisen. Man benötigt eine Erlaubnis nach § 34 d GewO und eine eigene Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.

  • Ein Versicherungsvertreter ist der Erfüllungsgehilfe einer Versicherung (siehe hierzu § 84 HGB, Handelsvertreter). Er arbeitet in der Regel für eine oder mehrere Versicherungen (Mehrfachagenten).
  • Ein Versicherungsmakler ist ein Erfüllungsgehilfe bzw. Sachverwalter des Kunden. (siehe hierzu § 93 HGB; Handelsmakler). Er ist unabhängig von allen Versicherungen. Hat gegenüber dem Kunden eine sehr höhere Haftung als ein Versicherungsvertreter. Versicherungsmakler sind nur dem Kunden gegenüber verpflichtet und keiner Versicherungsgesellschaft. Sie arbeiten mit professionellen Vergleichsprogrammen und habe meist das komplette Produktuniversum zur Verfügung. Die Beratungsdokumentation entspricht der gesetzlichen Vorgabe und ist sehr umfangreich.

Hallo,

für die Gerwerbeanmeldung braucht man einen Sachjkundenachweis. Dafür ist mindestens eine Ausbildung zum Versicherungsfachmann (Dauer der Ausbildung ca. 6 bis 12 Monate erforderlich).

Hab aber auch was gelesen, dass man eine Befreiung beantragen kann und dass man dann keine Zulassung braucht.

Quelle?

Würde es dann ja nur zusätzlich zu meiner Dienstleistung machen.

Welche Dienstleistung wäre das dann?

Gruß

RHW

für die Gerwerbeanmeldung braucht man einen Sachjkundenachweis. Dafür ist mindestens eine Ausbildung zum Versicherungsfachmann (Dauer der Ausbildung ca. 6 bis 12 Monate erforderlich).

Sorry - aber dies ist Schnee von Gestern. Seit 2007 ist dies nicht mehr möglich. Die Lernphase zum Versicherungsfachmann ist auch keine Ausbildung sondern eine Fortbildung.

@Apolon

Hallo Inemartina,

hier sind die genauen Regelungen für den Sachkundenachweis beschrieben (wenn man Versicherungen verschiedener Unternehmen vermitteln/verkaufen möchte):

http://www.ihk-koeln.de/upload/VVRL_MB_Sachkunde_7470.pdf

Die Ausbildung zum Versicherungsfachmann/-frau (keine anerkannte Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz) dauert ca. 3 bis 6 Monate und endet mit der Sachkundeprüfung bei der IHK. Theoretisch ist die Sachkundeprüfung auch ohne diese Ausbildung möglich.

.berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/berufId.do?_pgnt_act=goToAnyPage&_pgnt_pn=0&_pgnt_id=resultShort&status=A06

Der anerkannte Ausbildungsberuf heißt "Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen" (frühere Bezeichnung: "Versicherungskaufmann-/frau"). Ausbildungsdauer: 3 Jahre.

Gruß

RHW

Da ich vom Fach bin und den Kunden das gewisse Verständnis und auf sie speziell passende Versicherung finden möchte .

Verstehe ich jetzt mal nicht - hast Du eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann gemacht ? Oder ein Studium zum Versicherungs-Fachwirt ?

Kennst Du dich mit dem Versicherungsvertragsgesetz aus, bzw. mit dem bürgerlichen Gesetzbuch, oder mit dem Sozialgesetzbuch ?

Dann mal ernsthaft - bewerbe dich bei einem Versicherungsunternehmen oder bei einem Versicherungsmakler und mache eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann. Danach eine Fortbildung zum Versicherungsfachmann.

Dann kommt noch eine Sachkundeprüfung bei der Industrie und Handelskammer.

Und dann erst darfst Du Versicherungen vermitteln!

Wenn Du selber Makler werden willst brauchst Du zuerst eine Gewerbeerlaubnis. Für diese Erlaubnis benötigst Du u.a. einen Sachkundenachweis, den Du vermutlich (noch) nicht hast. D.h. Du brauchst einen Makler oder eine Versicherung, die Dich ausbilden.

Sorry, aber die Antwort kurz zu formulieren wäre deiner Frage nicht gerecht.

Hier findest du einiges zusammengefasst: http://de.m.wikipedia.org/wiki/Versicherungsvermittler

U.a. die unterschiedlichen Rechtsformen, die du als "Vermittler" einnehmen kannst. Und auch zumindest den Hinweis auf Ausbildungspflichten/-Nachweise.

Kurz: einfach Gewerbe anmelden wird es nicht lösen.