Kann man in der Apotheke ko-tropfen verschrieben bekommen, gegen schlafstörungen?!

13 Antworten

  1. In der Apotheke bekommst du nie was verschrieben.

  2. Zweitens sind K.O.-Tropfen nur verschreibungsfähig, wenn du unter schwersten Schlafstörungen leidest.

  3. Das sind K.O.-Tropfen: "Häufige Anwendung als K.-o.-Tropfen finden Gamma-Hydroxy-Buttersäure (GHB, „Liquid Ecstasy“), deren intramolekularer Ester, das Gamma-Butyrolacton (GBL) sowie Benzodiazepine wie Flunitrazepam und Temazepam. Früher wurden auch häufig Chloralhydrat und Barbiturate verwendet. In den 1960er Jahren wurde auch Methyprylon verwendet."

http://de.wikipedia.org/wiki/K.-o.-Tropfen

Nein, verschreiben kann dir nur ein Arzt etwas. Aber müssen es gleich ko-Tropfen sein? Es gibt doch auch mildere Schlafmittel, z.B. in Tablettenform. Oder hol' dir mal Baldrian aus der Drogerie, Rossmann oder so.

Wenn du schlafstörungen hast, mach dir vor dem schlafen gehen einen baldrian tee. Da pennst du direkt ein wenn du genug aufkochst. KO-Tropfen gibt´s nicht in der apotheke. Das ist Graffitientferner.

Nein, die bekommst Du bestimmt nicht in der Apotheke und verschrieben werden die auch nicht.

K.-o.-Tropfen oder Knockout-Tropfen sind Medikamente, die eine narkotisierende Wirkung haben und therapeutisch als Schlaf- oder Beruhigungsmittel eingesetzt werden. Sie werden im Rahmen von Straftaten wie Sexual- oder Eigentumsdelikten genutzt, um die Opfer zu betäuben und damit wehrlos zu machen. Sie werden den Opfern unbemerkt in ihre Nahrung oder Getränke gemischt. Nach Erwachen können sich die Opfer häufig aufgrund von anterograden Amnesien (Gedächtnislücken für die Wirkungszeit) nicht mehr an die Tat oder den Tathergang erinnern.

Häufige Anwendung als K.-o.-Tropfen finden Gamma-Hydroxy-Buttersäure (GHB, „Liquid Ecstasy“), deren intramolekularer Ester, das Gamma-Butyrolacton (GBL) sowie Benzodiazepine wie Flunitrazepam und Temazepam. Früher wurden auch häufig Chloralhydrat und Barbiturate verwendet. In den 1960er Jahren wurde auch Methyprylon verwendet.

Die Benutzung von K.-o.-Tropfen ist strafbar und begründet für sich genommen bereits den Tatbestand der Körperverletzung nach § 223 StGB, ggf. auch der gefährlichen Körperverletzung nach §§ 223, 224 StGB

Natürlich nicht. Jedes stark wirksame Medikament muss von einem niedergelassenen Arzt verschrieben werden - und das, auch nur, wenn es unbedingt nötig ist und nicht ein schwächeres Medikament oder eine Verhaltensänderung auch funktionieren würde.