Kann ich jederzeit meinen Zahnarzt wechseln?

8 Antworten

Ja, allerdings darfst du den Zahnarzt (wie auch jeden anderen Facharzt) nach meinem Kenntnisstand grundsätzlich nicht innerhalb eines Quartals wechseln. Wenn du also im Januar bei einem Zahnarzt warst, darfst du erst im April zu einem anderen gehen, außer es liegt ein dringender Grund für den Wechsel vor (Umzug o.ä.).

Hallo, bei vorliegen eines wichtigen Grundes:

https://dejure.org/BGBl/2019/BGBl._I_S._646

(3) 1Die Versicherten sollen den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt innerhalb eines Kalendervierteljahres nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wechseln.

Ein Anruf bei der Krankenkasse bringt da Klarheit.

Klar, du hast freie Arztwahl. Der vorherige muss dir auch deine Patientenakte ( Kopie ) aushändigen.

theoretisch ja...praktisch wird es schwierig! ;-) viele ärzte nehmen keine "neukunden" mehr an, da sie heillos überlastet sind!

Solange du in Deutschland gesetzlich versichert bist gilt auch für dich die freie Arztwahl