Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt bekommen, kann ich die Behandlung abbrechen?

4 Antworten

Hallo,

der Zahnarzt darf mit der Behandlung erst anfangen, wenn er den genehmigten Plan der Krankenkasse vorliegen hat.

Am besten die Krankenkasse und den Zahnarzt kurz schriftlich informieren, dass die Behandlung nicht durchgeführt wird. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Wenn ggf. bereits (erlaubte) vorbereitende Maßnahmen gemacht wurden, rechnet der Zahnarzt diese zu 100% mit der Krankenkasse ab.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kannst du mir den Heil und Kostenplan mal zukommen lassen z.b. ein bild? Aber natürlich kannst du die Behandlung abbrechen wenn noch nicht begonnen ist

Was hast du denn für einen Heil und Kostenplan bekommen welche Zähne werden da gemacht

Natürlich, dazu ist dieser Plan ja da.

Okay, super