Als Zahnarzt Finger gebrochen?

9 Antworten

Wenn du deine Arbeit aufgrund einer Verletzung nicht ausführen kannst und oder das Ausführen der Arbeit den Heilungsprozess stört wirst du krank geschrieben. Das geht dem Zahnarzt genauso wie jedem anderen auch.

Ansonsten kann er natürlich auch weiterhin beraten oder allgemeine Organisatorische Arbeit machen.

Der Zahnarzt zieht einen Gelben und bleibt zuhause.

Für derartige Fälle gibt es den Krankenstand. Wenn jemand aufgrund einer Krankheit oder Verletzung seinen Beruf vorübergehend nicht ausüben kann, ist er arbeitsunfähig und wird dienstfrei gestellt.

Ein befreundeter Zahnarzt hat durch einen Unfall zwei Finger der rechten Hand verloren und kann nach wie vor weiter praktizieren.

Während der Dauer der Heilung, kann der ZA natürlich nicht arbeiten. Aber gegen solche Notfälle sind die ZÄ alle versichert.

sie lassen sich wie jeder "normale" Mensch krank schreiben und wenn alles verheilt ist dann gehen sie wieder arbeiten