Ist der Vertretungsarzt verpflichtet mir mein BtM Rezept auszustellen?

8 Antworten

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Natürlich ist der Vertretungsarzt nicht verpflichtet, das Rezept auszustellen. Aufgrund seiner Sorgfaltspflicht ist er sogar angehalten, den Wunsch nach einem Btm-Wunschrezept von einem ihm unbekannten Patienten sehr gewissenhaft zu prüfen und ggf. abzulehnen. Erfahrungsgemäß wird mit der Argumentation, dass der Hausarzt im Urlaub ist und das Wiederholungs-Btm-Rezept nicht ausstellen kann, viel Missbrauch betrieben.

Wenn du von deinem Hausarzt kein Attest vorlegen kannst und auch sonst nicht schlüssig nachweisen kannst, dass du das Medikament regelmäßig erhältst und benötigst, darf der Vertretungsarzt dir das Rezept nicht ausstellen.

Alternativ könnte er allerdings in der Apotheke anrufen, von der du das Fentanylpflaster regelmäßig beziehst, und sich dort die regelmäßige, nicht missbräuchliche Anwendung bestätigen lassen.

Der Vertretungsarzt kann die selbstverständlich ein Rezept ausstellen. Allerdings nur die N1-Größe, keine größere Packungsgröße, denn das soll ja nur zur Überbrückung sein, weil du es nicht rechtzeitig zu deinem Hausarzt geschafft hast.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, der ist nicht verpflichtet, denn du könntest ja alles behaupten...der kennst dich ja gar nicht.

Du kannst allerdings bei der Krankenkasse anrufen, die dem Arzt bestätigt wie viel und wann du Medikamente bekommst (das ersehen die ja aus den Abrechnungen) und die können dem Arzt dann sagen, dass es gerechtfertigt ist.

Er wäre ja nicht die VERTRETUNG wenn er nicht das Gleiche macht das dein Hausarzt gemacht hätte.

Das wäre doch mit dem Hausarzt abzustimmen.

Wenn es zu einer viel zu hohen Dosierung kommt, ist das Behandlungsziel nicht erreichbar.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Hausarzt nicht handelt, bevor er in den Urlaub geht.

Wie ist die Dosierung verschrien und sichergestellt?