Herzinfarkt im Betrieb, ein Fall für die BG?

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Das kann ein Arbeitsunfall sein.

Ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis kann im Unfallversicherungsrecht auch ein Streitgespräch oder Arbeiten unter besonders schwierigen Umständen (zum Beispiel Hitze) sein.

Diese äußere Ursache muss allerdings den Herzinfarkt rechtlich wesentlich verursacht haben.

Das wird hier regelmäßig nicht der Fall sein, sodass es sich in den allermeisten Fällen nicht um einen Arbeitsunfall handelt.

Ohne Ereignis ist es klar, dass kein Arbeitsunfall vorliegt. Was ein Ereignis ist, ist inzwischen allerdings sehr weit gefasst.

Ohne Ereignis ist es wie du beschreibst: Das hätte dann auch genau so gut zuhause passieren können.

Wie beschrieben ist es aber durchaus denkbar, dass es ein Arbeitsunfall ist und nicht vollkommen unmöglich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
emib5  19.05.2022, 22:31

Wobei das eher theoretisch ist, weil selbst wenn es eine betriebliche auslösende Ursache gäbe immer noch die Vorschädigung eine Rolle spielt, oder?

expertsv  20.05.2022, 05:57
@emib5

Ja, wenn es eine gibt, muss man sich natürlich die Frage stellen, inwiefern die versicherten Ursachen überhaupt eine Rolle spielen. Ich wollte nur auf die - wenn auch sehr theoretische - Möglichkeit hinweisen.

Die Definition eines Unfalls gemäß §8 SGB VII:

Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.

Ein Herzinfarkt wirkt nicht von außen auf den Körper ein und ist somit kein Unfall.

Die BG hat also keine Leistungen zu erbringen.

Rutscherlebnis  19.05.2022, 16:24

Korrekt.Aber wenn eine Ursache ,z.B.eine Berufskrankheit ,zu dem Herzinfarkt geführt hat,was man ohne Gutachten gar nicht beurteilen kann,ist die BG mit im Boot.

clemensw  19.05.2022, 17:26
@Rutscherlebnis

Zum einen ist eine Berufskrankheit kein Arbeitsunfall (und danach wurde gefragt), zum anderen kenne ich keine Berufskrankheit, die als überwiegender Auslöser eines Herzinfarkt gelten könnte (evtl käme Exposition mit herzschädigenden Toxinen in Frage, aber solche Jobs dürften ziemlich selten sein).

Rutscherlebnis  19.05.2022, 18:07
@clemensw

§1 Melden macht frei.Damit ist man immer ! auf der richtigen Schiene.

expertsv  19.05.2022, 19:09

Es kann dennoch Ereignisse geben, die von außen auf den Körper einwirken und einen Herzinfarkt als Gesundheitsschaden rechtlich wesentlich verursachen.

Ist ein Herzinfarkt während der Arbeit ein BG Fall bzw. ein Arbeitsunfall?

Nein, wie Du sagst: Ein ursächlicher Bezug zur Arbeit ist in der Regel kaum festzustellen.

Muss die BG die Krankenhauskosten und die eventuellen Rehabilitationskosten übernehmen?

Nein. Es zahlt die Krankenkasse, und die Reha wird ggfs. von der Rentenversicherung bezahlt.

Um etwas als Arbeitsunfall definieren zu können, müsste dem ein Ereignis vorausgehen. Also eine Einwirkung auf den Körper, die dann entsprechende Folgen hat.

Bevor die BG diesen Herzinfarkt als Arbeitsunfall anerkennt, würdest du dich einer Untersuchung unterziehen müssen bei der festgestellt wird, welche Ursache dein Herzinfarkt hat. Vielleicht liegt eine Erkrankung vor, die dann diesen Herzinfarkt auslöste.

Dieser Herzinfarkt hätte auch zuhause eintreten können.

Bevor die BG in deinem Falle irgendwelche Kosten übernimmt, müsste eindeutig festgestellt werden, dass der Herzinfarkt aufgrund deiner Tätigkeit im Betrieb ausgelöst wurde. Da darfst du dir wenig Hoffnung machen, dass die BG hier irgendwelche Kosten übernimmt.

Krankenhaus und Rehakosten trägt die Krankenkasse. Ist er/sie vom Herzen her nicht vorbelastet, wird eh geprüft, warum es passiert ist. Allerdings ist das kein Arbeitsunfall.