BG lehnt Arbeitsunfall ab. Muss man als Patient die Rechnungen von BG-Behandlungen übernehmen, die stattfanden bevor der Ablehnungsbescheid da war?
Ein Verkehrsunfall wird von den erstbehandelnden Unfallärzten an die Berufsgenossenschaft (BG) als Arbeitsunfall gemeldet. Es folgen lange andauernde Behandlungen, die von der BG bislang erstattet wurden. Nach ca. 5 Jahren stellt die BG einen Bescheid aus, dass kein Arbeitsunfall vorgelegen hätte und dass die Übernahme der Heilbehandlungskosten "mit sofortiger Wirkung" abgelehnt wird. Seit Zustellung des Bescheids sucht der verunfallte Patient vorläufig (bis über den eingereichten Widerspruch entschieden ist) keinen weiteren D-Arzt mehr auf.
Kurz darauf bekommt der Patient von der zuvor behandelnden D-Arzt-Praxis BG-Behandlungen in Rechnung gestellt, die alle vor der Zustellung des Bescheids stattgefunden haben, aber offensichtlich bei der BG noch nicht eingereicht bzw. noch nicht erstattet wurden.
Wer ist hier nun zahlungspflichtig?
(PS: Es gibt sonst keine Krankenversicherung, die das übernimmt.)
4 Antworten
Ein Arzt darf in D. nur dann Privatrechnungen ausstellen, wenn der Patient VORHER darüber informiert wurde, dass kein SV-Träger Kosten trägt.
Hier sollte der Arzt bis Erhält des Ablehnungsschreibens seine Kosten über die BG bekommen. Danach bleibt er u.U. auf den Kosten sitzen. Evtl. hat er das Schreiben der BG missachtet und versucht sich an Dir schadlos zu halten.
Wende dich bitte an einen Fachanwalt für Medizin-/Arzthaftunhsrecht oder falls keine Rechtschutz besteht an den VdK.
Die gesetzliche Kk kann die Kostenübernahme hier ablehnen, wenn der Arzt dem Grunde nach seinen Vergütungsanspruch gegenüber der BG hat.
Danke. Gilt das eigentlich auch für nicht gesetzlich krankenversicherte Patienten?
Hoi.
Da das Widerspruchsverfahren noch läuft, evtl. folgt ja noch ein Klageverfahren, muss die BG die Kosten bis zum Bescheid übernehmen.
Alle nachfolgenden Heilbehandlungen jedoch muss der Patient selber tragen, da die BG ja das bg-liche Heilverfahren beendet hat.
Sollte der Unfall auch weiterhin abgelehnt werden, wird die BG die entstandenen Kosten zurückfordern. Wenn die BG verliert, werden die Kosten natürlich erstattet incl. Verzinsung.
Ciao Loki
Ja, muss sie.
Wenn er keine KV (die in Deutschland Pflicht ist) hat, dann ist er "Privatpatient" und darf die Kosten selbst tragen.
Wo stehen die entsprechenden Regelungen bzw. können Sie dafür eine Quelle nennen?
Welche Quelle suchen sie?
Falls es tatsächlich so sein sollte, wäre eine Quelle/Urteil etc. hilfreich, die besagt, dass man dann Privatpatient ist, obwohl der vormalige BG-Patient eigentlich keinen expliziten Privatbehandlungsvertrag mit der D-Arzt-Praxis geschlossen hat.
Wenn er vertragswidrig / gesetzwidrig (Die BG hat den Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt / eingestuft und dieses rechtens ist) und auch sonst keine Versicherung eintritt,wer, aus ihm, soll die Rechnung begleichen?
Die BG hat den Arbeitsunfall anerkannt und dann nach 5 Jahren abgelehnt. Ob das rechtens ist was die BG da macht, entscheidet ggf. dann ein Gericht.
Genau das ist doch die Frage: Muss die BG noch weiterhin nach Ablehnung die Rechnungen für Heilbehandlungen erstatten, wenn die Heilbehandlungsmaßnahmen vor dem Zeitpunkt der Ablehnung erfolgt sind?
der patient hat eine krankenversicherung. diese ist in deutschland pflicht
Ja, da gibt's eine. Diese kommt aber wenn überhaupt nur zum Teil für Rechnungen auf. Weil z.B. vor der Facharztbehandlung laut KV des Patienten eine Hausarztüberweisung hätte erfolgen müssen, was ja beim BG-Fall nicht geschehen ist. Oder weil die abgerechneten BG-lichen Gebührensätze einfach höher liegen als die KV des Patienten nach den Tatifbestimmungen erstattet.
Hallo, für nachfolgende Heilbehandlungen ist das klar. Muss die BG aber auch für vorherige Heilbehandlungen aufkommen, die bislang noch nicht abgerechnet wurden?