Übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten, wenn die BG ablehnt?
Die Kurzfassung: ich habe mich nach einem Unfall stationär behandeln lassen, da ich operiert werden musste und habe es als BG-Fall angegeben. Scheinbar liegt ein solcher allerdings nicht vor. Die BG hat mir mitgeteilt, dass sie den Fall ablehnt und den behandelnden Arzt informiert hat, dass sie keine Leistungen übernimmt. Wird das nun einfach an meine Krankenkasse (Barmer) weitergeleitet und übernimmt diese die Kosten? Außerdem habe ich eine zusätzliche private Unfallversicherung. Soll ich die nun kontaktieren?
Die ausführliche Version: Ich habe mich im Handballtraining verletzt und bin damit direkt in die Sportklinik, die haben eine Röntgen- und Ultraschalluntersuchung durchgeführt und mir einen MRT Termin gegeben. Das MRT ergab, dass ich einen proximalen Harmstringabriss erlitten hatte. Der Arzt meinte, dass eine OP notwendig ist und diese auch innerhalb der nächsten ein bis zwei Wochen erfolgen muss. Die OP wurde dann sechs Tage später durchgeführt, dafür war ich vier Tage stationär in besagter Sportklinik. Auf Anraten meines Mannschaftsverantwortlichen habe ich als Versicherung die Berufsgenossenschaft des Vereins angegeben. Nach der stationären Behandlung und einem Besuch beim weiterbehandelnden Arzt zum Verbandswechsel kann ein Brief der BG, dass sie den Fall ablehnen, da kein unfallversichertes Beschäftigungsverhältnis besteht. Es handelt sich um Leistungssport und ich bekomme vom Verein über Sponsorenpartner meine Fahrtkosten erstattet. Wir haben allerdings keinen Vertrag der mich an das Training bindet oder eine Aufwandsentschädigung festlegt. Ich habe etwas recherchiert und ohne einen solchen Vertrag scheint die BG tatsächlich nicht zuständig zu sein. Ich bin erst seit diesem Jahr in diesem Verein und weiß nur aus früheren Vereinen, dass Verletzungen immer über die BG abgerechnet wurden, allerdings hatten wir da auch immer Verträge.
Ist die Ablehnung durch die BG gerechtfertigt? Und wenn ja was muss ich nun tun und muss ich irgendwelche Kosten selbst tragen oder wird das jetzt einfach an meine Krankenkasse weitergeleitet?
3 Antworten
Hallöle..
das übernimmt dann die Krankenkasse... diese wäre nur aus der Pflicht genommen, wenn die BG zuständig wäre.
Private Unfallversicherung... wenn du Krankenhaustagegeld oder anderweitige Leistungen bekommst... ja ...dafür ist die doch dann da.
Lieben Gruß vom Saurier
Ob die Ablehnung in Ordnung ist kann ich nicht beurteilen. Die Behandlung übernimmt aber in jedem Fall dann die gesetzliche Krankenkasse. Sprich aber am besten mal mit denen. Das geht nicht immer reibungslos automatisch. In einem ähnlichen Fall lag mir mal ne teure Rechnung über nen Krankentransport aus der Schule im Briefkasten. Zusatzleistungen wie Krankentagegeld oder ähnliches könnte deine private Unfallversicherung übernehmen. Da musst du einfach mal deinen Vertrag anschauen oder bei denen fragen. die Sind so verschieden, dass man da keine generelle Aussage treffen kann.
Hoi.
Ja, dass sieht schlecht aus.
Hat der Verein den kein "Statusfeststellungsverfahren" gemacht?
Ciao Loki
Die Gestaltung deines "Arbeitsverhältnisses" verhindert den Versicherungsschutz durch die BG.
" Es handelt sich um Leistungssport und ich bekomme vom Verein über Sponsorenpartner meine Fahrtkosten erstattet. Wir haben allerdings keinen Vertrag der mich an das Training bindet oder eine Aufwandsentschädigung festlegt."
Deshalb wurde das sogenannte "Statusfeststellungsverfahren" eingeführt. So weiss der Verein und die Spieler ob Versicherungsschutz besteht oder nicht.
Ohne Vertrag - keine Versicherung.
Von einem solchen Verfahren höre ich das erste Mal, zumal die dort genannten Bedingungen auch nicht erfüllt sind...
Was genau meinst du mit "das sieht schlecht aus"?