arbeitgeberwechsel während prüfung von berufsunfähigkeit

3 Antworten

Hallo,

ein Verfahren zur Feststellung einer beruflich bedingten Hauterkrankung ist in mehrere Stufen unterteilt. In einer ersten Stufe wird kein Feststellungsverfahren in dem Sinne betrieben als das es um die Anerkennung einer evtl. entschädigungspflichtigen Berufskrankheit geht, in dieser ersten Stufe (in der Sie sich gerade befinden) wird versucht, die Ursache der Hauterkrankung zwischen privat und beruflich abzugrenzen und, ggf. zusammen mit dem Arbeitgeber, Schutzmaßnahmen der Haut zu finden und zur Verfügung zu stellen. Ziel des Ganzen ist die Verhinderung des Entstehens einer Berufskrankheit und damit die Sicherung des Arbeitsverhältnisses.

Warum müssen Sie der BG einen Arbeitsplatzwechsel mitteilen? Nicht weil Sie sonst Ansprüche verlieren sondern weil mit einem Arbeitsplatzwechsel auch die gefährdenden Tätigkeit wegfällt oder sich verändert. Das muss die BG wissen um ihr Verfahren weiter betreiben zu können.

Und was die Kosten angeht - wenn die BG den Allergietest veranlasst hat wird sie ihn auch bezahlen. Falls der Arzt das getan hat wird er mit Ihrer Krankenkasse abrechnen müssen. Im Hautarztverfahren gibt es einige Besonderheiten was die Abrechnung des Hautarztes mit der BG angeht, da wird nicht alles bezahlt. Ansonsten ist der normale Test mit den Pflasterreihen (um den geht es hier wohl) ein ganz normale Kassenleistung wenn ein Verdacht auf eine Allergie besteht.

Warum sollten Sie sich nicht bei der BG melden? Im Gegenteil, fragen Sie ruhig nach wenn es Unklarheiten gibt. Besser vorher als nachher.

Wenn der Verdacht auf eine berufsbedingte Allergie besteht, nutzt es normalerweise ja nichts innerhalb der Branche nur die Stelle zu wechseln. Das würde ja erst dann Sinn machen, wenn du genau weißt, was der allergieauslösende Faktor ist.

In dem Fall bist du natürlich auch zur Mitwirkung verpflichtet. Sonst läufst du Gefahr, deine Ansprüche zu verlieren.

Sicher erfolgt auch eine Behandlung/Bezahlung über die KK. Ich würde allerdings den Wechsel bzw das Ende des Arbeitsverhältnisses entsprechend anzeigen.

Als Patient der BG ist man sehr oft besser bedient als ein Kassenpatient. Da kann es schon passieren, das die KK bestimmte Behandlungen oder Untersuchungen nicht bezahlt weil es keine Kassenleistungen sind.

Gerade bei Arbeitsunfällen ist man gut bei der BG aufgehoben. Die ist sehr daran interessiert, den Patienten dem Berufsleben wieder zur Verfügung zu stellen anstatt jahrelang eine Unfallrente zu zahlen und gibt dabei auch Geld für Operationen oder Behandlungen aus, die von der KK nicht bewilligt würden.

Inwieweit das auch für Deine Tests zutrifft kann ich aber nicht beantworten. Kann mir aber nicht vorstellen das hier die Behandlung einfach abgebrochen wird.