Gilt eine dissoziative Störung als psychische Behinderung?

2 Antworten

Eine dissoziative Störung ist im ICD-10 geankert (F44.-).
Gilt somit als psychisches Handicap und ein Schwerbehindertenausweis kann gestellt werden. Wie viel Grad Dir allerdings zugesprochen wird, das variiert. Kommt auch darauf an, wie die Einschränkungen im Alltag erklärt werden. Hier liegt es also weniger an der Diagnose selbst, sondern an den Symptomen die daraus resultieren.

Und je mehr Ärzte dafür sind (und eine Stellungsnahme schreiben), umso besser.

Prinzipiell kannst du wegen jeder Krankheit einen Antrag auf Schwerbehindertenausweis stellen, die Frage ist nur, ob er bewilligt wird. Es werden alle deine Arztbriefe usw gelesen und überprüft, daran wird geschaut, wie sehr dich deine Behinderung im Leben einschränkt und ob es eine Rechtfertigung für einen Schwerbehindertenausweis gibt.