Gibt es Gründe, bei denen die Schulpflicht aufgehoben wird?

3 Antworten

Im Allgemeinen gibt es keine Gründe. Schulpflicht besteht und wenn du gemobbt wirst gibt es immer noch den Hausunterricht.

Eine Befreiung von der Schulpflicht gibt es nur in besonders gelagerten Fällen bei Diplomaten, Schaustellern oder Schwerkranken. 

Persönliche Überzeugung der Eltern, Ängste und Alpträume der Kinder, falsche Atteste, Sonderurlaub, religionsbedingtes Fernbleiben vom Unterricht, ist alles nicht möglich.

Die Eltern haben dafür Sorge zu tragen, dass das Kind die Schule besucht, ansonsten kann ein Bußgeld verhängt werden, da es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Eine letzte Konsequenz wäre, dass den Eltern durch das Familiengericht das Sorgerecht teilweise oder ganz entzogen wird.

Man kann sich vom Unterricht befreien lassen, z.B. Sportunterricht, Schwimmunterricht.

Eine Unterrichtsbefreiung bedeutet aber nicht, dass keine Anwesenheitspflicht besteht.

Also für körperlich und geistig Beeinträchtige Jugendliche und Kinder gibt es Sonderschulen, die speziell auf ihre Bedürfnisse abgestimmt sind oder Schulen, in denen Integration betrieben wird (das kommt auf den Grad und die Art der Behinderung an)

Bei Mobbing und Schulangst wird meist ein Psychologe hinzugezogen. Im Fall von Mobbing kann ein Schulwechsel in Betracht gezogen werden, im Fall von Schulangst gibt es neben der Schule eben eine psychotherapie, die vielleicht (bei sehr schweren Fällen, ebenso wie psychischen Störungen z.B. Magersucht oder Angstzuständen, Depressionen etc.) in einer stationären Aufnahme besteht. Auch da gibt es allerdings Unterricht (der aber laut einer Bekannten, die beruflich mit so etwas zu tun hat, wirklich miserabel sein soll) Im Fall  einer stationären Therapiem gibt es allerdings meist in der Umgebung eine Schule, wo der Betroffene dann langsam wieder eingewöhnt werden kann z.T. begleitet durch einen Betreuer, falls er z.B. zu selbstverletzendem Verhalten neigt. Da wird derjenige dann aber auch gefragt, was er sich zutraut und ob er das will oder so.

Probleme wie übermäßiges Schwitzen und andere Krankheiten, die einfach nur lächerlich sind, sind allerdings kein Grund von der Schulpflicht befreit zu werden. Fürs Schwitzen kann man z.B. Deos nehmen oder spezielle Kleidung tragen, in der es eben nicht so offensichtlich ist. Da muss man dann eben Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, die Schulpflicht löscht das aber noch lange nicht aus.

Ich persönlich weiß nur von einem Fall, wo eine Schülerin mit einem psychischen Problem vo Arzt attestiert bekommen hat, dass sie nicht zur Schule gehen konnte (das aber auch auf psychischer Ebene), weswegen sie in der Oberstufe zweimal die elfte Klasse wiederholen durfte (normalerweise wäre nach einem Mal Schluss gewesen), aber das hat ja nicht mehr  mit der Schulpflicht zu tun.

Hoffe ich konnte dir trotzdem helfen

Alles Liebe

Bevi

wenn man Läuse hat, wird die Schulpflicht aufgehoben

wenn man ansteckende Krankheiten hat, ebenso

für all die anderen Dinge gibt es spezielle Schulen, sogar in Kinderkliniken und Kinderpsychiatrien gibt es Schulen

und wenn jemand was hat, wo sich andere lustig machen würden, ist es Aufgabe des Lehrers, in der Klasse ein Klima zu schaffen, dass sich jeder wohlfühlt und lernen kann, wie man anständig miteinander umgeht