Dürfen pensionierte Ärzte Arztzeugnisse ausschreiben?

5 Antworten

Wenn er pensioniert ist, praktiziert er vermutlich nicht mehr als Arzt. Und "nicht praktizieren" bedeutet eben auch, dass er keine Atteste usw. schreiben darf.

Ist also eher die Frage, ob er noch aktiv als Arzt tätig ist, und eine Lizenz als Solcher führt, oder nicht.

Die Approbation eines Arztes erlischt nicht mit dem Eintritt in den Ruhestand. Somit hat auch ein Arzt im Ruhestand weiterhin alle Rechte, die sich aus der ärztlichen Approbation ergeben und darf somit auch weiterhin Atteste ausstellen.

Ausnahme: Da ein Arzt im Ruhestand keine Kassenzulassung mehr hat (sofern er sie vorher besaß), ist er nicht mehr berechtigt, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für gesetzlich Versicherte (Muster 1, Gelber Schein) auszustellen. Das gilt im gleichen Sinne auch für alle anderen Kassenformulare.

Auch ein Rentner-Arzt darf weiter arbeiten, wenn er sich dazu in der Lage fühlt, beispielsweise im Rahmen einer Privatsprechstunde. Da Atteste in der Regel sowieso privat bezahlt werden müssen, ist das kein Problem.

Die ärztliche Approbation gilt lebenslang, wenn sie nicht gerade wegen Fehlverhalten oder Demenz entzogen wird.

sofern er seine befugnis als arzt noch hat, darf er das.

wenn sie noch eine gültige Lizenz haben ja