Darf mein Arzt meiner Mutter sagen, dass ich rauche?

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Zur Frage wie weit Ärzte verpflichtet sind Auskunft an Eltern zu geben, gibt es immer wieder Fragen und Diskusionen. Um dazu bei zu tragen dieses Thema Eindeutig zu erklären, hier mein Hinweis.

Entscheidend dabei ist die Einsichtsfähigkeit des Jugendlichen. Nicht das Wunschdenken der Eltern.

Und wie man an einigen Antworten (hier auf gutefrage.net) sehen kann haben viele Eltern / Erziehungsberechtigte immer noch die Ansicht: "Wenn du Volljärig bist ...". Oder "Bis 18 bestimmen wir ...".

Das sie damit verstaubte Ansichten haben, die mehr als 10 bis 25 Jahre hinter der Gesetzgebung des Kinder- und Jugendrechts und vieler anderer Bestimmungen, hinterher hinken, ist Schade und traurig.

Aber das ist Deutschland 2011 aktuell.

Die Gesetzgebung und das Bundesverfassungsgericht sagen folgendes dazu: "Die noch vereinzelt vertretene Ansicht, bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen bestehe keine Schweigepflicht gegenüber Eltern bzw. gesetzlichen VertreterInnen oder Schweigepflichtsentbindungen gegenüber Dritten könnten nur von den Eltern erteilt werden (z.B. Berns 1998, S. 412) ist insoweit unzutreffend, als sie pauschal für Minderjährige formuliert wird.

Zwar besteht eine aus dem Erziehungsrecht der Eltern (vgl. Art 6 Grundgesetz, §§ 1626, 1631 Bürgerliches Gesetzbuch) abgeleitete Offenbarungspflicht der schweigepflichtigen Personen im Hinblick auf die ihnen von Minderjährigen anvertrauten Informationen, diese ist jedoch durch das Selbstbestimmungsrecht des Kindes – welches ab dem 14. Lebensjahr einsetzt – begrenzt (vgl. Pulverich 1996, S. 273; BverfG 1982, S. 387 ff).

Da die hierfür notwendige Einsichts- und Urteilsfähigkeit in diesem Alter in der Regel vorliegt, ist die Weitergabe von Informationen und Geheimnissen an Eltern oder dritte Personen nur mit ihrer ausdrücklichen oder konkludenten Einwilligung zulässig. Der verfassungsrechtlich geschützte Informationsanspruch der Eltern (abgeleitet aus Art. 6 Abs. 2 Satz 12 Grundgesetz) tritt hier mit der zunehmenden Fähigkeit des Kindes über die es betreffenden Angelegenheiten selbständig zu bestimmen zurück.

In Ausnahmefällen wird man dies auch für jüngere Kinder annehmen können, wenn durch die Information der Eltern oder eines Elternteils das Kindeswohl gefährdet ist. Dann "(...) kann es im Interesse des Kindes geboten sein, daß der Berater auch den Eltern gegenüber schweigt, um den Heilerfolg nicht zu gefährden und das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Kinde nicht in Frage zu stellen" (BverfG 1982, S. 384)"

Auch ob der Patient überhaupt da war, darf der Arzt nicht sagen..... ;"

Ein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse wird in Rechtsprechung(OLG Karlsruhe v. 11.08.2006, 14 U 45/04) und Literatur überwiegend auch schon für den Namen des Patienten sowie für die Tatsache angenommen, dass jemand überhaupt einen Arzt konsultiert hat."

Jeder Arzt, der gegen § 9 BO verstößt, kann vom Berufsgericht zu einer Warnung, einem Verweis, einer Geldbuße bis zu 50.000,-- € sowie der Aberkennung der Mitgliedschaft und des aktiven und passiven Wahlrechts in die Organe der Ärztekammer verurteilt werden.

Ich denke da kann nichts weiter interpretiert werden. Es belegt aber das diese vor mehr als 25 Jahren getroffene Rechtsprechung vielen Eltern bzw. gesetzlichen VertreterInnen nicht bekannt ist. Und das heist sie sind diesbezüglich auf einem Stand von vor ¼ Jahrhundert.

Um hier mal mit einigen Missverständnissen aufzuräumen (ich war mir auch nicht sicher) , habe ich gegoogelt und auf der Homepage der Ärztekammer folgendes gefunden:

5. Die Schweigepflicht des Arztes gilt auch gegenüber Minderjährigen. Der Umfang der
ärztlichen Schweigepflicht hängt bei Minderjährigen von deren Einsichtsfähigkeit ab
. Bei
Minderjährigen unter 15 Jahren ist der Arzt i. d. R. berechtigt, die Eltern in vollem Umfang
zu unterrichten, da normalerweise unter 15 Jahren noch keine Einsichtsfähigkeit des
Minderjährigen gegeben ist
. Bei Minderjährigen über 15 Jahren ist das Patientengeheimnis
jedoch regelmäßig zu beachten. Maßgebend sind aber immer die Umstände des Einzelfalles.

francis1505  11.05.2011, 22:46

Sag ich doch! War mir bloß mit dem Alter nicht sicher. Also sind es 15 Jahre.

Wenn Du jetzt nicht mit dem Rauchen aufhörst - wann dann?

Nikotin ist eine Suchtdroge. Aus einer Drogensucht auszusteigen ist nicht so einfach wie ein Gang in ein Konzert. Aber es ist zu schaffen.

Je länger Du in der Drogensucht hängst, desto schwerer wird es vermutlich für Dich.

 

Lies meine Antwort an Jokestahl, klick den weiterführenden Link für die Antwort an manuelito an und guck Dir die Videos an:

http://www.gutefrage.net/frage/ich-moechte-mit-dem-rauchen-aufhoeren------#answer21950709

Folgst Du dort meinen weiterführenden Links, findest Du viele hilfreiche Tipps und gute Videos zur Unterstützung beim Aufhören mit der Qualmerei.

Auch das Wissen um den Autopiloten in uns und wie wir Menschen so ticken kann Dich dabei sehr unterstützen.

 

Das folgende Video erklärt Dir, was genau Rauchen mit der Lunge und überhaupt mit dem Körper macht.

Es zeigt Dir somit auch, Du hilfst Deinem  Körper enorm, indem Du mit der Qualmerei aufhörst:

 

Du schreibst leider nicht, wie oft und wie genau Du bisher versucht hast, aus der Nikotindrogensucht auszusteigen.

Grundvoraussetzung ist, dass Du wirklich mit dem Rauchen aufhören willst.

Mach Dir auch klar:

Rauchen ist nicht cool, sondern Drogensucht, von der nur die Tabakindustrie und die dort reich bezahlten Bosse profitieren. Du bist das Opfer dieser Leute, solange Du rauchst. Deine Gesundheit und Dein Leben kümmert diese Leute einen Dreck, denen ist nur das Geld wichtig, das sie mit der Nikotindrogensucht von Kindern und Jugendlichen einnehmen.

Auch Deine rauchenden Freunde sind nicht cool, sondern Opfer dieser gewissenlosen Leute. Dabei ist es völlig egal, was Großplakate mit ihren Zigarettenwerbungen versprechen. Das sind alles Lügen, und damit das bei Kindern und Jugendlichen gut ankommen, werden erfolgreiche Werbeftitzen teuer bezahlt.

Kinder und Jugendliche werden deshalb gezielt umworben, weil die noch weniger Lebenserfahrung als Erwachsene haben und schneller auf die verlogenen Versprechungen von Glück, Freundschaften und schönem Leben reinfallen. Wer bis zum 18. Lebensjahr nicht geraucht hat, fängt allgemein damit auch nicht mehr an.

Zeig den Tabakbossen den Stinkefinger.

Wenn es weiterhin für Dich besonders schwierig ist, hab auch keine Scheu, bei einer Drogenberatungsstelle anzurufen und erzähle ihnen von Deiner Schwierigkeit, mit dem Rauchen aufzuhören.

 

Lies ganz in Ruhe meine Antworten an Jokestahl und manuelito und sieh Dir die Videos an - vielleicht mit Deiner Mutter zusammen. - Wie hier schon geschrieben wurde: Deine Mutter riecht doch, dass Du noch rauchst. Außerdem liebt sie Dich und will Dir helfen.

Setz Dich mit ihr ganz ruhig bei Kaffee und Kuchen hin (dann ist die Atmosphäre entspannter) und sprich mit ihr darüber. Bitte sie um Hilfe bei Deinem Ausstieg. Besprich mit ihr, wie Du ihre Hilfe wünschst.

Bitte auch Deine Freunde, Dich beim Ausstieg aus der Qualmerei zu unterstützen - zum Beispiel  nicht in Deiner Nähe rauchen, Dir auf keinen Fall eine Zigarette anbieten, Dir Wasser zu trinken geben, wenn Du grad 'nen Jieper kriegst ...

 

Ich wünsche Dir viel Erfolg!

Ja, er darf das. Wie Du an dem Posting von Konstanze gesehen hast, gibt es da einen Ermessensspielraum. Wenn er es tut, kann er sich also immer darauf berufen.

Normalerweise gehört es aber nicht zu einem medizinischen Blutbild dazu, wieviel Nikotin darin ist. Das ist doch vollkommen uninteressant: ein Patient weiss es auch ohne Test.

Auf sowas testen nur Polizei, Justiz usw (dann natürlich auf verbotene Drogen).

Der Arzt darf bis du 18 bist immer deine Eltern informieren, manchmal muss er es möglicherweise sogar.

Allerdings hat er ab 14 oder 16 einen gewissen Spielraum, was das betrifft. Bin mir beim Alter nicht ganz sicher.

Wäre es nicht vielleicht sinnvoll, dass du es deinen Eltern sagst und sie dich vielleicht unterstützen? Wenn du noch minderjährig bist, sollte das noch ein ziemlich kleines Problem sein.