Darf man auf Bundesstraßen laufen?
Hallo zusammen, gestern Abend hatte ich mit ein paar Freunden aufgrund des Konsums von Ethanol den Gedanken von einer Feier auf dem kürzesten Weg nach hause zu laufen- das wäre die Bundesstraße gewesen. Natürlich haben wir es nicht gemacht, weil es relativ gefährlich ist, aber dennoch stellt sich mir die Frage, ob es denn legal wäre. Man darf ja auch Fahrrad auf Bundesstraßen fahren. LG Andi
2 Antworten
Wenn die Bundesstraße als Kraftfahrstraße ausgeschildert ist (Zeichen 331.1 - weißer PKW auf blauem Grund), so gilt §18 (9) StVO:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__18.html
(9) Fußgänger dürfen Autobahnen nicht betreten. Kraftfahrstraßen dürfen sie nur an Kreuzungen, Einmündungen oder sonstigen dafür vorgesehenen Stellen überschreiten; sonst ist jedes Betreten verboten.
(Womit auch die Situation auf Autobahnen geklärt wäre)
Fehlt hingegen diese Ausschilderung, greift §25 (1) StVO:
(1) Fußgänger müssen die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn dürfen sie nur gehen, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Benutzen sie die Fahrbahn, so müssen sie innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gehen; außerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie am linken Fahrbahnrand gehen, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, müssen sie einzeln hintereinander gehen.
Hervorhebung bitte beachten.
Danke, so eine Antwort habe ich mir erhofft! Morgen gibts das Sternchen =)
ja, das darf man.