Darf ein Zahnarzt die Behandlung verweigern?

6 Antworten

Kommt drauf an, warum genau er unbedingt eine professionelle Zahnreinigung machen will. Wenn die zB für eine erfolgreiche weitere Behandlung notwendig ist und er das nachweisen oder begründen kann, dann könnte er diese verweigern. Allerdings wüsste ich nicht, welcher Grund das sein könnte. Und nein, zwingen kann er dich zu nichts.

Allerdings frage ich mich, warum du keine Reinigung machen lassen willst? Wenn es aus finanziellen Gründen ist, solltest du wissen, dass viele Krankenkassen Zahnreinigungen erstatten oder wenigstens bezuschussen. Frag also einfach mal bei deiner nach.

Ist es aus Angst, solltest du bedenken, dass sich die Gesundheit der Zähne und des Zahnfleisches durch Prophylaxe wie diese enorm erhöht. Du ersparst dir also auf lange Sicht wahrscheinlich bedeutend schlimmere Eingriffe. Zumal so eine Zahnreinigung alles andere als schlimm ist. Das nur mal so am Rande. Ich würde mir das also auf jeden Fall noch einmal überlegen.

Die Zahnreinigung ist eine private Leistung und macht schon Sinn, allerdings kann dich kein Arzt zu so einer Behandlung zwingen und auch muss er dich weiterhin behandeln bzw jeder andere Zahnarzt den deine Versicherung bezahlt

Würde es auch machen aber bin Angstpatient und habe echt Angst davor

@Julia43613

Du brauchst keine Angst haben. Das ist nicht schlimm.:-)

@Julia43613

Zahnreinigung ist wie Wellness für den Mund, ist was schönes 😊

@Saphirglas

Ist es wirklich und das sage ich ebenfalls als Angstpatientin.

@Crave672

Es ist eben Zahnarzt ohne Zahnarzt, ich find's herrlich

Er darf dich auf jeden Fall nicht dazu zwingen, ob er dir andere Behandlungen verweigern kann, weiß ich tatsächlich nicht, aber ich glaube eher nicht und wenn er dies tut würde ich einfach zu einem anderen Zahnarzt in deiner Umgebung wechseln.

lg

Nein, zwingen darf er nicht, sollte es allerdings für andere Behandlungen nötig sein, darf er diese, im Falle deiner Verweigerung, ablehnen.

Nein, zwingen kann er dich nicht.

Ja, kann er. Allerdings nicht so einfach. Es muß einen Grund für die Weigerung geben. Eine abgelehnte Zahnreinigung ist keiner.