Darf ein Arzt bei einer Untersuchung der Patientin einfach die Unterhose runterziehen?!

10 Antworten

Irgendwie misterryös erzähle es doch ma deinen Eltern was die dazu sagen wen sich auch nicht wissen was das soll würde ich ma nachfragen

"Die Untersuchung hatte nichts mit ihren Genital zu tun... "

Und das weißt du weil...?

Je nach Beschwerdenbild kann das ja auch strahlen und die Ursache irgendwo anders liegen. Und möchte er die untere Bauchgegend untersuchen muss er das schon machen.

Was das konkrete Beschwerdenbild war und warum er das gemacht hat kann ich aus der Ferne natürlich nicht beurteilen. Aber wenn man zum Arzt geht um sich untersuchen zu lassen kann sowas halt nunmal notwendig sein. Ehrlich gesagt finde ich das nicht problematisch.

Da sich die Ultraschall-Untersuchung vermutlich auf den Bauch und Unterleibsbereich bezog, darf der Arzt auch den Schlüpfer, so weit für die Untersuchung erforderlich, nach unten ziehen. - Er muss schließlich mit dem Aufnahmegerät den ganzen Unterleibsbereich erfassen können. Er darf dabei allerdings nicht den Schlüpfer "runterziehen", was immer du darunter verstehst und den Genitalbereich komplett entblößen, ohne dies vorher anzukündigen bzw. zu fragen. Was ist denn nun tatsächlich dran an dem "runterziehen"? - Hat deine kleine Schwester da nicht vielleicht etwas übertrieben? Oder warst du selbst bei der Untersuchung zugegen und hast den Vorgang beobachtet?

Sie meinte nur, dass er ihr die Unterhose runtergezogen hat und reingeschaut hat, schnell wieder angezogen. Da waren wir schon auf dem Heimweg.

@1place365

Aus dieser doch recht vagen Aussage kann man meiner Meinung nach keine "unrechte" Handlung des Arztes ableiten.

Nun ja, er solle zumindest ankündigen, dass er die Unterhose runterzieht. Oder er hätte deine Schwester bitten können, es selbst zu tun. Vielleicht ist er auch einer der Ärzte, die sich keine Gedanken machen, wie eine solche Aktion auf andere wirkt. Bei Erwachsenen würde er das vermutlich auch so machen, bei Kindern denkt er sich da wohl zuwenig.

Ob es nötig war im Sinne der Untersuchen, kann ich nicht beurteilen. Ich weiss ja nicht worum es konkret ging.

Wenn der Patient/die Patientin nichts dagegen sagt meines Wissens schon. Man kann dem Arzt das natürlich auch verbieten. Aber ob er das ohne zu fragen darf weiß ich nicht genau.