Bundespolizei - Bewerbung etc...

7 Antworten

OP der Weisheitszähne ist in dem Sinne nicht als Operation zu sehen. Das ist nicht damit gemeint.

Dein Blinddarm kann ja auch noch raus müssen, ist aber kein Hinderungsgrund einen Ausbildungsvertrag bei der Polizei zu unterschreiben.

Ich denke eher, da sind andere Operationen gemeint. Nämlich welche wo du hinterher eine Narbe hast und wo du eine Vollnarkose bekommst.

Bei Weisheitszähnen ist es ja nicht eine solch große Sache. Da wird zwar auch meistens genäht, aber das ist nach wenigen Wochen schon verheilt.

Ruf bei den Herren von der Bundespolizei an - Verlange eine Einstellungsberater und stell ihm diese Frage erneut. Lg

Du brauchst es nicht angeben, unabhängig davon, dass es, wie viele schon sagten nicht relevant ist.

Hey blauerhimmel1,

in der Regel sind bei diesen Hinweisen "Operationen müssen 12 Monate zurückliegen" eher gravierendere OP's gemeint, wie Augenlasern, Bänderoperationen, Blinddarmoperationen u.v.m.

Weisheitszahn-OP's werden meistens mit einer örtlichen Betäubung (ggf. aber auch Narkosen) durchgeführt und sind eher weniger inversiv. Dadurch fallen diese dann häufig aus der "12-Monate-Regel" raus.
Da der Heilungsprozess hier relativ schnell vonstatten geht ist es teilweise auch wenige Monate vorher noch möglich, natürlich unter der Bedinung, dass die Wunden gut verheilen und ein Abschlussbericht des behandelnden Arztes vorliegt.

Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest du den für dich zuständigen Einstellungsberater anrufen und dich mit ihm kurzschließen.
Normalerweise steht dem eigentlich nichts entgegen, denn auch die Polizei möchte, dass es ihrem Nachwuchs gesundheitlich gut geht.