Bügel zu kurz, Brille rutscht, Gläser entspiegelt,,Rückgaberecht?

Support

Liebe/r Zeschsee,

im Internet ist es sehr wichtig, vorsichtig mit persönlichen Daten umzugehen, auch und insbesondere mit denen zur eigenen Person. Aus diesem Grund entfernen wir Daten wie Adressen, Telefonnummern etc. Ich habe Deine Frage entsprechend editiert.

Herzliche Grüsse

Jenny vom gutefrage.net-Support

3 Antworten

Hallo Zeschee, soweit ich weiß, kann man alles ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen zurückgeben, zumal, wenn das Produkt wie in Deinem Fall ungeeignet ist.

Ich vermute, Du hast die Brille im Internet bestellt. Du kannst mit so einer Brille aber auch zu einem Optiker gehen. Der weiß eventuell Rat.

Viel Erfolg Martin

Hier liegt wohl eher ein Sachmangel /Gebrauchsmangel vor. Da musst Du dem Geschäft/ Verkäufer zunächst ein Nachbesserungsrecht einräumen; es gibt nämlich heutzutage auch die Möglichkeit der Bügelverlängerung. Dazu wird es nötig sein, dass Du die Brille noch mal da lassen musst; aber nach kurzer Zeit hast Du sie sicher zurück. Ein Rückgaberecht/Kaufrückabwicklung kann vonnöten sein, wenn trotz Nachbesserung durch den Verkäufer keine Verbesserung des Gebrauchsgegenstandes erreicht worden ist.

http://www.vz-nrw.de/Regeln-beim-Abschluss-eines-Kaufvertrags-3

Es gibt optimale Brillenfassungen und Halbbrillen beim Optiker, als Lesebrillen. Diese Halbbrillen ermöglichen eine Blick in die Ferne, wenn eine weitere Korrktur nicht notwendig ist. Beim Kauf im Optikerladen werden die Brillen entsprechend der Kopfanatomie angepasst.

Gewährleistung gibt es nur bei fehlerhafter Ware, der Rest ist Kulanz. Ein Anruf bei der Firma genügt, um diesen Fall zu klären.