Bonitätsabfrage durch den Zahnarzt?

9 Antworten

Das ist ein Fall für den Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes, in dem Du wohnst! Jede Bank, bei der Du einen Kredit beantragst, lässt sich von Dir schriftlich bestätigen, dass sie über Dich eine Schufa-Auskunft einholen darf. Das gilt für alle anderen natürlich auch! Wo kommen wir denn hin, wenn jeder von Dir oder von mir solche Auskünfte einholen dürfte, ohne uns danach zu fragen! Ich würde den Zahnarzt über die Machenschaften seiner Abrechnungsgesellschaft informieren und ihn auf den Datenschutz hinweisen. Wenn er fachlich gut ist, würde ich ihn nicht wechseln, aber darauf drängen, solche Machenschaften seiner Abrechnungsgesellschaft künftig nicht mehr zu dulden.

Das machen leider viele, man sollte´jedoch vorher informiert werden und dem zustimmen. Nach meiner Ansicht dürfte es aber mit dem Datenschutz Probleme geben. Ich würde den Zahnarzt mal darauf ansprechen und ggf. einen neuen suchen.

Jeder, der für dich arbeitet, oder bei dem du Geld leihen wollst, kann eine Bonitätsprüfung einholen. Wenn also dein Zahnarzt für dich tätig wird, hat er das Recht, auch ohne dein Wissen, eine Schufaanfrage zu starten, um sicherzustellen, ob du seine Rechnung auch bezahlen kannst.

Meines Wissens ist eine Schufa-Anfrage nur dann zulässig, wenn der Betroffene (Privatperson!) zugestimmt hat. Wenn z. B. eine Bank nur eine Anfrage stellt ohne etwas zu melden, benötigt sie dafür die Zustimmung des Kunden. Auch Vermieter, die sonst ja keine Schufaauskunft anfordern können, beschaffen sich die Auskunft, indem sie von den Mietinteressenten eine von diesen bei der Schufa eingeholte Selbstauskunft verlangen.

Vielleicht gibt es aber auch die Möglichkeit, dass Firmen, die öffentlich zugängliche Informatinen, z. B. Schuldnerverzeichnis sammeln und speichern, diese auf Anfrage weitergeben/verkaufen dürfen. Bei Firmen gibt es diese Möglichkeit; wie es bei Privatpersonen aussieht, weiß ich leider nicht.

hallo,

es kann sein, ist sogar wahrscheinlich, dass dein zahnarzt da keine ahnung und keine schuld hat. seine abrechnungsfirma arbeitet womöglich oder wahrscheinlich so, dass sie dem zahnarzt sofort den rechnungsbetrag verauslagt - abzüglich ihrer provision - und sich erst danach um das eintreiben des geldes kümmert. und vor diesem ganzen vorgang prüft sie deine zahlungsfähigkeit, wenn die nicht gegeben ist, übernimmt sie den job gar nicht erst, das ist risikoloses arbeiten...