Was für ein Behinderungsgrad ist nach einer Hüft-OP zu erwarten?

5 Antworten

Leider kriegen Sie vom Versorgungsamt / Amt für Familienförderung auf Anhieb nur selten den GdB zuerkannt, der Ihnen tatsächlich zusteht. Widerspruch gegen den 1ten Bescheid einzulegen macht i.d.R. Sinn. Wichtiger als die Höhe des GdB von 50 %, 60 % oder mehr % wäre in Ihrem Fall, daß Sie zumindest das Merkzeichen "G" (oder sogar aG) mitbeantragen und tatsächlich kriegen ! (notfalls vor dem Sozialgericht einklagen !) Das Merkzeichen "G" bringt Ihnen tatsächlich den nennenswerten Vorteil, daß Sie den öffentlichen Nahverkehr ohne Fahrkarte nutzen können, Sie brauchen nur 1 Mal Jährlich eine spezielle Wertmarke (um die 60 EUR) kaufen und können dann eben 1 Jahr lang Busse und Bahnen kostenlos nutzen.

Marko185 
Fragesteller
 14.01.2011, 12:22

Vielen Dank für eure schnellen Kommentare, war sehr hilfreich.

Hallo, schaue einfach mal auf der Seite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach, dort kannst du dir die Seite "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit" oder „Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008“ Anlage „Versorgungsmedizinische Grundsätze“ herunterladen. Dort kannst du nachlesen was dir für ein GdB zusteht. Dort sind auch Vordrucke (Muster) zwecks Widerspruch vorhanden. Auf alle Fälle, weist du dann was für einen GdB du bekommen kannst.

Stelle eine Antrag und warte Ab, es macht keine Sinn dir jetzt irgend welche Zahlen zu nennen ohne genauere Angaben zu haben. Ich habe eine GdB von 80 und das Merkzeichen aG im Ausweis, allerdings habe ich auch richtig massive Einschränkungen. Wichtiger als die Diagnose ist die Frage welche Einschränkungen du im täglichen Leben hast.

Erkundige dich beim Versorgungsamt. Meiner Meinung nach dürfte das 80% bis 100% ergeben.

Anton96  14.01.2011, 12:23

Das ist aber etwas sehr hoch gegriffen, dir ist hoffentlich bewusst das der höchste GdB 100 ist und das ein GdB von 80 schon verdammt hoch ist. Ich halte es auch für keine Gute Idee jetzt mit Zahlen um sich zu werfen, den um das beurteilen zu könne fehlen die Informationen.

primusvonquack  14.01.2011, 12:27
@Anton96

Ich arbeite seit fast 30 Jahren mit behinderten Menschen und denke das es eine realistische Schätzung ist.

Marko185 
Fragesteller
 14.01.2011, 12:32
@primusvonquack

Auf dem Antrag würden auch noch 2 oder 3 andere sachen zukommen die ich baber zur Zeit nicht mehr wirklich als Behinderung sehe bzw. mich damit arrangiert habe. 2 Magen-OP,s

Anton96  14.01.2011, 12:34
@primusvonquack

Ich habe selber eine Behinderung und kenne genug Menschen mit Behinderung und halte es für vermessen bei den wenigen Angaben eine GdB angeben zu wollen. Bei einer künstlichen Hüfte ist z.B ist ein großer Spielraum möglich, das kann von Beschwerdefrei bis nicht Gefähig alles möglich sein.

Marko185 
Fragesteller
 14.01.2011, 12:35
@Anton96

In meiner Frage steht das ich nicht beschwerde frei bin. Wenn es so wäre, hätte ich keine Frage gestellt.

Anton96  14.01.2011, 12:36
@Marko185

Nicht die Krankheiten sind wichtig sondern die dadurch resultierenden Einschränkungen. Welche bleibenden Einschränkung resultieren z.B aus deiner Magen OP?

Anton96  14.01.2011, 12:39
@Marko185

Da stehen aber in erster Linie nur Diagosen, viel Wichtiger ist die Frage wie weit kannst du Laufen, was ist mit Treppen, was ist mit Tragen, kannst du öffentliche Verkehrsmittel nutzen, wie lange kannst du stehen, was ist mit Körperpflege, wo bist du auf fremde Hilfe angewiesen.

Marko185 
Fragesteller
 14.01.2011, 12:41
@Anton96

Kein Kaffee, kein Nikotin,Schonkost und mässiger Alkoholgenuss. Bei der nächsten OP ist der halbe Magen weg, dass wurde mir bei der Enlassung aus dem Krankenhaus schon gesagt, seit dem lebe ich danach.

Anton96  14.01.2011, 12:44
@Anton96

Ich will hier gar nicht unterstellen das dir kein hoher GdB zusteht, nur kann dir hier keiner ernsthaft sagen welche GdB für deine Leiden angemessen ist, deshalb mein Tip erst einmal den Antrag Stellen wenn dir der dann zu gering ist würde ich mir die Begründung ansehen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen.

Marko185 
Fragesteller
 14.01.2011, 12:48
@Anton96

In dem Gutachten steht genau das was auch zutrifft. Ich kann nicht weit laufen, habe gerade einen Umzug hinter mir, wei ich keinen Einkauf mehr in die 3 Etage tragen konnte( jetzt EG) Kann nicht lange sitzen,weil mir durch die Lendenwirbel dauernd die Beine einschlafen und ich dann auch kein Gefühl mehr in den Beinen habe. Öffentliche Verkehrsmittel kann ich nutzen und mein Tag kann ich auch ohne fremde hilfe meistern.

Marko185 
Fragesteller
 14.01.2011, 12:52
@Marko185

Ich werde den Antrag jetzt stellen und vielen Dank für eure Tipps.