Auslandskrankenversicherung England Schülerreise?
Mein Sohn fährt mit seiner Schulklasse nach England.
Nehmen wir mal an er hat irgendeine Kleinigkeit mit der er zu einem Arzt muss... Halsentzündung, oder ne Angina, oder sowas. Halt irgendwas mit dem man nicht ins Krankenhaus gehen würde, aber schon zum Arzt gehen möchte.
Ist das bei allen Auslandskrankenversicherungen so, dass der Besuch beim Arzt erst mal vorgelegt werden muss und man sich das Geld später von der Versicherung zurückholt?
Oder gibt es irgendeine Versicherung, bei der mein Sohn einfach nur ein Versicherungskärtchen bekommt, dass er dabei hat, wenn er zum Arzt gehen muss und die Sache einfach finanziell erledigt ist.
Ich möchte eine Situation haben, in der weder die Lehrer noch mein 14jähriger Sohn in Vorkasse treten müssen und mein Sohn einfach zum Arzt gehen kann.
10 Antworten
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse kann der Sohn noch (mindestens) bis 31.12.2020 in UK kostenlos mit seiner EHIC (Versicherungskarte) behandelt werden. Das gilt auch bei Behandlung durch einen GP, nicht nur im KKH. Zudem dürfte sich die Schulleitung entsprechend um die Details kümmern, solange er dort die Schule besucht bzw. die Organisation, die den Austausch durchführt via ihrer Kontaktperson vor Ort.
Problematisch ist hier eher, dass die Abrechnung mit EHIC auf den Abrechnungssätzen der deutschen GKV basiert. Da die meisten Leistungen im EU-Ausland aber weitaus kostspieliger sind, bleibt hier ggfs. eine Deckungslücke, die der Versicherte selbst respektive über eine Zusatzversicherung abdecken muss. Daher sollte eigentlich jeder eine Auslandskrankenversicherung haben.
Bei Privatversicherten sieht es allerdings anders aus. Hier muss immer erstmal ausgelegt werden.
Ist das bei allen Auslandskrankenversicherungen so, dass der Besuch beim Arzt erst mal vorgelegt werden muss und man sich das Geld später von der Versicherung zurückholt?
Ja. Die Versicherung rechnet WIMRE nur dann direkt ab, wenn es sich um einen stationäre Leistung handelt bzw. zwischen Leistungserbringer und VR ein Abrechnungsvertrag besteht. Das dürfte aber nur selten der Fall sein.
Ich möchte eine Situation haben, in der weder die Lehrer noch mein 14jähriger Sohn in Vorkasse treten müssen und mein Sohn einfach zum Arzt gehen kann.
Das dürfte je nach Falllage nicht auszuschließen sein.
Das verstehe ich nun gar nicht. Das Merkblatt von der Schule ist weg, Dein Berater/Makler bzw. der MA von Deiner Kasse hat keinen Plan, und wir wissen, wie das Kind derzeit versichert ist.
Meine Glaskugeln sagen, geht so nicht.
Zumindest ist aus meiner Sicht eine Auslandsreise-KV nötig, denn die bezahlt ja auch den Rücktransport bei Tod und schweren Erkrankungen/Verletzungen.
Viel Glück.
Ach so, kostet bei meiner für die ganze Familie rd. 20 EUR/Jahr, nur für ein Kind rd. 9,00 EUR/Jahr.
Ich gehe davon aus daß alle Kosten ersteinmal gerade wenn man keine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung hat, vorstrecken muss. Viele Ärzte und Krankenhäuser akzeptieren keine Ausländische EU Krankenversichertenkarte obwohl sie in der EU gültig ist. Allerdings ist es so, dass die GKV nur die deutschen Kassensätze bezahlt, also wenn es dort viel mehr abgerechnet wird, bezahlt wird immer nur der deutsche Satz und auch nie ein Medizinischer Rücktransport.
Bei einer extra Auslandsreisekrankenversicherung ist es so das die in der Regel bei einem Krankenhausaufenthalt eine Kostenübernahme Garantie abgeben, bei ambulanten muss vorgestreckt werden. Es gibt aber schon einzelne Anbieter die eine Art Kreditkarte dazugeben, wo man anruft, diese aufgeladen wird und man damit alles zahlen kann.
Bei KV's über "richtige" Kreditkarten wäre ich vorsichtig da es sein kann das diese die Kosten nur übernimmt wenn die Reise damit bezahlt wurde und dann auch nicht alles.
Eine Auslandskrankenversicherung für die gesamte Familie kostet weniger als 30 € IM JAHR.
Die sollte man IMMER haben. Da sind dann alle Reisen bis zu 6 oder 8 Wochen, aber auch Tagesausflüge ins nahe Ausland gedeckt.kann es trotzdem passieren, dass ein Verletzter zur Vorkasse gezwungen wird.
Allerdings
In einigen EU Ländern kann man wohl mit der Versicherungskarte zum Arzt gehen.
In der Regel ist es aber so, das man ärztliche Behandlung und Medikamente Kosten vorstrecken muss.
Deshalb sollte man auch eine Auslandakrankenversicherung abschließen da die Behandlungskosten im Ausland mit den deutschen Kassenleistungen große Differenzen haben können.
Lass dich bei deiner Krankenkasse oder jeden anderen Versicherung beraten.
Eine Grundversicherung kostet ca 15 € /Jahr.
Bei einer Auslandakrankenversicherung bekommt man keine Versicherungskarte.
Sie deckt nur plötzlich und unerwartete Erkrankungen bzw Unfälle ab. In der EU in Form eines Kostenausgleichs was die Krankenkassen hier nicht übernimmt. Oder in andern Ländern die Gesamtkosten.
Diese Versicherung kannst du bei deiner Krankenkasse oder ei jeder anderen Versicherung, Allianz, HUK usw abschließen. Für ein Jahr oder für Dauerhaft.
Mit oder ohne Krankenrückflug etc
Nach oben ( Premium) gibts teure oder Grundabsicherung ( günstig)
Eine Bekannte von mir hatte auf einer Kreuzfahrt einen Schlaganfall. Der medizinische Rückflug von USA nach Deutschland hat diese Versicherung alleine über 80.000 € gekostet. Hätte sie diese Auslands-Prämiumversicherung ( ca 200 €) nicht abgeschlossen, hätte sie ihr Haus verkaufen können.
Bei deinem Sohn kann aber auch eine plötzliche OP oder Unfall hohe Kosten verursachen die im Fall von England hier nicht voll übernommen wird .
Deshalb lass dich beraten !
Vielen Dank für deine Mühe.
Da England nicht mehr in der EU ist rentiert es sich, noch mal ganz genau über das Thema nachzudenken.
England ist nicht mehr EU
England ist nicht mehr EU
Aber die Regelungen gelten in der Übergangszeit weiter, mindestens bis zum 31.12.2020.
richtig, aber, du weißt nicht jeder hat schon Pferde kotzen sehen....und die Briten sind ein eigen Volk.
Darum gehts doch bei meiner Frage.....Welche Auslandskrankenversicherung?