vater schmeisst kind aus der krankenkasse!

6 Antworten

Wo ist denn dein Mann versichert? Da solltet ihr vlt. auch mal einen Wechsel in Erwaegung ziehen und dann eine Familienversicherung fuer alle abschliessen. Wir haben familiaer gesehen die gleiche Situtation u. meine Tochter aus erster Beziehung ist bei meinem Mann in der Familienversicherung.

Dein Ex haette es dir eigentlich sagen muessen. Natuerlich werden die Aerzte irgendwann mal mit ihren Rechnungen kommen. Die wuerde ich dem Ex vorlegen! Vorher aber auf alle Faelle mal mit dem Jugendamt telefonieren um die Rechtslage zu klaeren. Die sollten eigentlich dazu Auskunft geben koennen.

Ich wuerde auch den Ex nicht dazu zwingen, dass ist laecherlich! Dann muesst ihr eben die Versicherung wechseln. Die haben fast alle die gleichen Tarife. Das gibt es ja nicht, dass die dein Kind nicht mit aufnehmen!!!

ja die meinten da mein ex ja den unterhalt zahlt , ist er dazu verpflichtet ihn mit zu versichern!!!! ich habe ihn schon versucht mit in diese kk zu bekommen aber aussichtslos. ich werde morgen mal bei JA anrufen. die werden sicherlich wissen was zutun is;-) haben ja auch gerade letze woche erst den titel durch .... habe echt schiss das nun rechnungen ins haus flattern:-(((

Der Minderjährige Sohn kann auch bei seinem Stiefvater mit versichert werden. Die Krankenkassen regeln das dann unter sich. Wenn der Name des Vaters bekannt ist, ist auch zu erfahren wo er versichert ist. Über die Rentenversicherungsnummer kann man ihn jederzeit ausfindig machen.

Wie alt ist der Sohn und was macht er (frage nur, weil er als Student oder so ja selbst versichert wäre). Dass er nicht in die Familienversicherung des "neuen" Mannes kann, wundert mich. Ich war auch immer über meinen Stiefvater in der Familienversicherung. Geht es vielleicht, wenn ihr als Familie in eine neue Krankenkasse wechselt? Es kann aber sein, dass Beiträge nachgezahlt werden müssen, für den Sohn.

mein kind ist 9;-) ..... ja den gesamten wechsel von uns allen würde ich denn versuchen wenn er sich partu weigert ihn mit rein zu nehmen!!! wer muss denn für die beiträge aufkommen?????hätte sein vater mir nicht sagen müssen das er gekündigt hat???lg

@katja14021

Tja, das ist schwer. Da habe ich leider keine Ahnung. Da würde ich mir eher Rechtsbeistand nehmen, das scheint nicht so einfach zu klären zu sein!

@katja14021

wer muss denn für die beiträge aufkommen?????

Niemand, denn Familienversicherung kostet nichts.

Ich gehe davon aus, dass Dein Ex gesetzlich versichert war und auch noch ist, denn sonst ist ja keine (kostenlose) Familienversicherung möglich.

Dein Ex durfte seine KK wechseln, aber da ist so einiges schief gegangen, was die Überwachung der in Deutschland herrschenden Pflichtversicherung durch die KK angeht. Der normale Ablauf wäre so gewesen: Kündigung trifft bei der KK ein und ist zunächst "schwebend wirksam" (hört sich komisch an ist aber der tatsächliche verwendete Begriff für diesen Zustand). Die Beendigung der KV wird erst rechtlich wirksam, wenn der Vorkasse (also der bisherigen KK) eine Mitgliedsbescheinigung der Folgekasse vorgelegt wird, und zwar für Stammversicherten (Dein Ex) und alle Familienversicherten. Dies muss die bisherige KK überwachen, seitdem wir in Deutschland Versicherungspflicht haben.

Du könntest zunächst die alte KK Deines Ex anrufen und nachfragen, ob die Folgekasse für alle Versicherten nachgewiesen wurde. Liegt dieser Nachweis für einen der Versicherten nicht vor, wäre degesamte Kassenwechsel ei/anwaltlich vorzugehen wirst Du selbst abschätzen können. Liegt dieser Nachweis der weiteren KV auch für Deinen Sohn vor, könntest Du als rechtliche Vertretung Deines Sohnes versuchen, eine Kopie davon zu erhalten. Mit dieser kannst Du Dich an die Folgekasse Deines Ex wenden und die Durchführung der FV gemäß der Mitgliedsbescheinigung für Deinen Sohn fordern.

Sollte die Mitgliedsbescheinigung der Folgekasse nur für den Stammversicherten und nicht für den Familienversicherte vorliegen und Du gegen diese Fahrlässigkeit der alten KK nichts unternehmen wollen oder können, wirst Du Dich um die FV Deines Sohnes kümmern müssen; dies ist auch rückwirkend möglich. Ist Dir die KK Deines Ex bekannt, kannst Du als rechtliche Vertretung Deines Sohnes einen Antrag auf Familienversicherung stellen. Problem an der Sache ist, dass der Stammversicherte, also Dein Ex mit unterschreiben müsste. Du kannst aber die Situation der neuen KK schildern mit Hinweis darauf, dass bei Nichtversicherung Deines Sohnes der Kassenwechsel Deines Ex ja eigentlichrückwirkend rechtlich nicht wirksam sei und die KK dann Deinen Ex als Mitglied wieder an die Vorkasse verlöre.

Was ich nicht verstehe ist, dass Dein Sohn nicht in die Familienversicherung Deines jetzigen Ehegatten kann. Denn gemäß §10 Absatz 4 SGB V werden Stiefkinder den leiblichen Kindern gleichgestellt, wenn diese im selben Haushalt wohnen und hauptsächlich vom Stiefvater unterhalten werden. Dein Ex zahlt zwar geldlichen Unterhalt für Deinen Sohn, aber kann es nicht sein, dass Dein jetziger Mann sehr viel mehr geldlichen sowie sachlichen Unterhalt "zahlt"? Der einfachste Weg ist, die KK Deines jetzigen Mannes anzurufen, einen Antrag auf Familienversicherung für Deinen Sohn anzufordern mit Hinweis darauf, dass Dein Sohn hauptsächlich von Deinem jetzigen Mann unterhalten wird.

WOW!

Wenn du die neue Kasse deines Ex kennst kannst auch du, als gesetzlicher Vertreter für deinen Sohn, einen Antrag auf Fami stellen. Dein Ex kann sich zwar weigern, nützt ihm aber nix da dein Sohn einen Rechtsanspruch auf kostenfreie Fami hat. Die neue Kasse muss deinen Sohn auch aufnehmen. In diesem Fall ist es jedoch ratsam mit anzugeben, dass kein Kontakt mehr zum leiblichen Vater besteht und sämtlicher der Fami betreffende Schriftwechsel an dich gehen soll (wichtig für die in regelmäßigen Abständen stattfindenden Überprüfungen; sonst wird diese nämlich wieder wegen fehlender Mitwirkung beendet und das Spiel geht von vorne los).

Und dass dein Sohn nicht in die Fami deines neuen Mannes kann wird wohl daran liegen, dass dein neuer Mann nicht den überwiegenden Unterhalt für deinen Sohn trägt. Wird z.B. Kindesunterhalt vom leiblichen Vater gezahlt wird der überwiegende Unterhalt vom Stiefvater oftmals nicht getragen. Dann ist nunmal keine Fami möglich, da bringt auch ein Kassenwechsel nichts da darauf jede Kasse von der zuständigen Aufsichtsbehörde rigoros geprüft wird (und bei fehlender Prüfung horrende Strafzahlungen fällig werden).

Weitere Möglichkeit zur Versicherung deines Sohnes wäre eine sog. freiwillige Versicherung bei der bisherigen Kasse. Dies zieht jedoch eine eigenständige Beitragszahlung nach sich ( ca. 150 EUR).