Arbeitsstelle gewechselt. Jetzt Krankenkasse Karte gesperrt und laut AOK nicht mehr versichert. Was tun?
Hallo zusammen.
Habe meine Arbeitsstelle zum Beginn des Jahres gewechselt.
Am Freitag war ich kurz beim Arzt wegen ein Rezept aber meine AOK Karte ging nicht.
War dann heute bei der AOK und habe nachgefragt aber da hieß es das ich zum 31.12.2019 abgemeldet worden bin. und jetzt nicht versichert bin und meine AOK Karte gesperrt ist.
Ich weiß das mein alter Arbeitgeber mich abmelden muss aber habe ja eine neue Arbeit und habe schon 2 Wochen bei der neuen Firma gearbeitet.
Was soll ich tun? bin ja jetzt nicht mehr versichert.
8 Antworten
Hallo,
spreche als erstes mit deinem neuen Arbeitgeber.
Er ist verpflichtet, dich spätestens 3 Tage nach Arbeitsantritt anzumelden.
Es ist ja wohl kein 450 Euro Job? Dann bist du natürlich nicht mehr automatisch krankenversichert.
Hast du gar kein Schreiben von deiner Krankenkasse erhalten? Normalerweise melden die sich und weisen darauf hin, dass die Versicherung ausläuft.
ist ein Vollzeitjob und ich habe keine Post bekommen
Gern geschehen. Es wäre technisch gar nicht möglich, so schnell zu melden, denn das geschieht regelmäßig mit der ersten Gehaltsabrechnung.
Wir melden neue Arbeitnehmer immer innerhalb von 3 Tagen bei unserem Steuerberater an und der kümmert sich dann um die Anmeldungen.
Vielleicht habe ich da die Kollegin auch missverstanden.
Das ist etwas anderes als die Meldung an die Krankenkasse.
Der Steuerberater macht die elektronische Meldung an die Krankenkasse - zusammen mit der ersten Lohnrechnung. Das kann einige Wochen nach der Einstellung sein.
Hallo,
auf jeden darauf achten, welche AOK es ist - es gibt 11 verschiedene.
Wenn 2 verschiedene AOKn beteiligt sind, wird es komplizierter.
Der genaue Name der bisherigen AOK steht auf der Gesundheitskarte. Am besten immer den ganzen Namen der AOK angeben.
Gruß
RHW
Du musst morgen zur Personalabteilung deines jetzigen Arbeitgebers gehen, damit die dich bei der Krankenkasse anmelden.
Mit dem Arbeitsgeber morgen reden .. ob er es versäumt hat dich bei der Krankenkasse anzumelden. Hast du ihm denn angegeben, bei welcher Krankenkasse du bist?
Bin bei der AOK
Wie wäre es, wenn du der Versicherung meldest, dass du wieder einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehst? Denn das wird dein alter AG nicht getan haben.
Die Anmeldefrist beträgt 6 Wochen - nicht 3 Tage!