Anspruch auf Kur bei Schichtarbeit?

4 Antworten

Man hat einen Anspruch, wenn der Arzt die gesundheitliche Belastung bescheinigt- einfach so, sicher nicht.

Und dann kommt es immer noch darauf an, ob die KK oder der Rententräger das auch so sieht.

Schichtarbeit ist kein Grund für eine Kur. Reha heißt das übrigens. den Begriff Kur gibts nicht mehr wirklich.

Grundvoraussetzung ist 1. eine medizinische Notwendigkeit, die der Arzt attestieren muss und 2. dass ambulante Therapiemaßnahmen zu Hause / vor Ort bereits ausgeschöpft sind.

wenn das alles nicht vorliegt, wird das ohnehin nicht bewilligt.

Mein Arzt hatte dafür Verständnis und hat mich in 46 Berufsjahren Schichtarbeit 14 Mal in Kur geschickt! In einem bekannten Kraftwerk in BW machten die das in einem eigen Haus am Titisee von sich aus!

Muss man dafür zwingend eine Diagnose haben? Oder kann das der Arzt einfach so begründen dass durch die Schichtarbeit nicht erst eine Krankheit entsteht?!

Warum antwortet ihr wenn ihr keine Ahnung habt??? Wenn man nur Nachtschichten hat, hat man alle 4 Jahre Anspruch auf eine Kur...egal ob man Beschwerden hat!!!