Aus gesundheitlichen Gründen von Vollzeit- auf Teilzeitarbeit wechseln

4 Antworten

Wieso ist denn das Arbeitsamt beteiligt? Du verlierst Deinen Arbeitsplatz doch nicht; durch die Änderung behältst Du doch trotzdem einen Job bei Deinem AG.

neppel2525  22.08.2014, 14:49

naja mit 14,5 Stunden wird er sicher nicht seinen Lebensunterhalt bestreiten könne / wollen.. noch dazu unter 15 stunden.. das heißt er wäre quasi arbeislos

XXungerechtXX  22.08.2014, 14:54
@neppel2525

Dann muss er sich eben einen Nebenjob suchen Zeit genug hat er ja!

Bei ALG-I-Bezug:

Hier ist es völlig egal, ob Du arbeitetst oder nicht, da das nur eine Nebentätigkeit im Sinne des SGB ist - diese kannst Du jederzeit aufhören oder auch in der Stundenzahl reduzieren.

Bei ALG-II-Bezug:

Hier ist eine Beendigung oder Reduzierung grundsätzlich nicht ohne Sanktionen möglich, es sei denn es liegen wichtige Gründe vor - gesundheitliche Gründe wären wichtige Gründe - dazu benötigst Du dann ein AKTUELLES ärztliches Attest...

Ohne ärztliches Attest würdest Du vorsätzlich Deine eigenen Einkünfte senken und hättest dann einen höheren Leistungsanspruch - das läßt der Gesetzgeber nicht zu, da Du bei ALG-II-Bezug verpflichtet bist, Deine Arbeitskraft soweit wie möglich einzusetzen und den Status Quo beizubehalten um die staatliche Leistung so gering wie möglich zu halten - es könnte sogar verlangt werden, die Stundenzahl zu erhöhen, wenn das in der Firma möglich wäre...

XXungerechtXX  22.08.2014, 18:30
gesundheitliche Gründe wären wichtige Gründe

Ich bezweifel, das 55kg Übergewicht ein Grund ist, denn das hätte man in den letzten Jahren mal in Angriff nehmen können....man muss es nur wollen!

du möchtest als nur noch 14,5 Stundne arbeiten und gleichzeitig Leistungen vom Staat beziehen? denn ohne Leistungen wär das dem Arbeitsamt herzlich egal was du machst ..

wenn du ins Alg 1 ohne Sperre willst solltest du voher alles genau attestieren lassen.. und genau mit dem arzt besprechen

Du hast ein 24 Jahre altes Attest....aha....

Du nimmst das Hammermedikament Ibo 800....aha....

Das Arbeitsamt interessiert es nicht, ob du die Lageristentätigkeit aufgibst, DU arbeitets ja und verdienst dein Geld. Du brauchst keinen Änderungsvertrag vorlegen. Es gibt auch keine Sperre!