Darf man als Notarzt RTW fahren/beifahren?

6 Antworten

Die eigentliche Problematik stellt sich folgendermaßen dar.

Ist ein NA z.B. auch zum Rettungsassistenten ausgebildet, unterliegt er als diensthabender RettAss dem Rettungsassistentengesetz, darf also (trotzdem er Arzt ist) nur in der Notkompetenz agieren. Er könnte aber theoretisch als RA arbeiten. Macht aber eben keiner weil die ganze rechtliche Geschichte extrem dünnes Eis ist.

Ein NUR Notarzt, ohne rettungsdienstliche Ausbildung wäre mal sehr sehr witzig auf dem Rettungswagen. Die meisten NA´s können nicht mal den Funk bedienen und was Ärzte teilweise als "Notfallmedizin" oder "Traumaversorung" interpretieren, unterlasse ich mal ganz Eurer Vorstellungskraft...

Rein rechtlich ist es so das man die erforderlichen Qualifikationen nach RDG haben muss.

Aber wieso sollte man das machen? Es fehlen deutschlandweit jede Menge Notärzte. Da brauchst es keinen überqualifizierten RS. Der sich dann vielleicht auch noch in die Behandlung einmischen will weil er ja eigentlich Doc ist. Wie ausgeprägt ist den bei solchen Besatzungen die Multi Crew Cooperation.

Wenn man als Notarzt nicht ausgelastet ist und unbedingt RD fahren möchte dann stellt man sich bei diener Notarztbörse zur Verfügung, z.B. http://www.notarzt-boerse.de/

Ich bin fertig ausgebildeter Rettungsassistenten und studiere Medizin , dementsprechend werd ich irgendwann Arzt sein. Also dürfte ich auch nach meiner Approbation noch als Fahrer des Rtws fahren, oder . Jetz rein aus ehrenamtlicher Sicht ?

dürftest du aber was bringt es dir lass es dir lieber vergüten und melde dich bei einer Notarztbörse an

Ich würde es mir vergüten lassen, da der beruf auch gesundheitlich gesehen sehr anspruchsvoll ist (z.B. Tag Nacht Rhythmus)
Wenn ihr mind. Jeweils 1RS, 1RA und einen NA an bord habt könnt ihr als NAW fahren (Notarztwagen)

NEIN, es seidenn zu hast zuvor eine Ausbildung zum Rettungsassistenten gemacht.

mfg

Und wenn man ne Ausbildung zum RS hat? Dann nur als Fahrer, oder?

@moellermann3000

Richtig, hier schreibt das RDG (NRW) im Rettungsdienst mindestens RS vor.

Im KTW Sektor hingegen reicht RDH als Fahrer im KTW.

@verreisterNutzer

Ich verstehe ja, dass man neben der med. Ausbildung (also NA) auch eine Organisatorische/Taktische Ausbildung braucht. Aber gerade als NA hat man das doch auch, oder? Man ist doch, bei Einsatz, automatisch Einsatzführer und trägt die Veratnwortung. Weißt du, warum genau man als Notarzt (gerne auch in Kombi mit RS-Ausbildung) nicht als RTW Transportführer eingesetz werden darf?

@moellermann3000

Wahrscheinlich ist diese Frage (fast) noch nie aufgekommen. Welchen Grund sollte man haben, als NA noch auf dem RTW zu fahren? Man würde dann zu vielen Einsätzen fahren, bei denen kein NA notwendig ist, umgekehrt würde bei entsprechender Indikation (Herzinfarkt, Apoplex, bewusstlose Person etc.) ein NEF zusätzlich alarmiert. Mit "Notarzt spielen" auf dem RTW wäre es also nicht weit her. Anders sieht das natürlich auf dem NAW aus, die gibt es aber nur noch an wenigen Standorten.

Die meisten Notärzte sind im Krankenhaus fest angestellt und fahren NEF- Dienste nebenbei (werden dafür i.d.R. freigestellt). RTW fahren wäre also nur in der Freizeit (Wochenende, Urlaub, nach dem Dienst) möglich. Schwer vorstellbar, dass jemand in seiner knappen Freizeit noch 12- oder 24-h- Dienste fährt.

Wenn man weiterhin ehrenamtlich bei einer HiOrg arbeiten möchte, ist man sicherlich im Bereich Lehre/ Ausbildung deutlich besser und sinnvoller aufgehoben als auf dem RTW. 

@JuxSinnlos

Ich persönlich fahre Rettungsdienst als RettAss in Bayern, kenne daher das RDG in NRW nur flüchtig.

Aber bei uns ist es im BayRDG geregelt, dass bei einer Einsatzstufe (z.B. Zimmerbrand mit Personenschaden) oder generell wenn mehrere Fzg. und ELRD alarmiert werden, immer der ersteintreffende Rettungsassistent die Einsatzleitung bis zum Eintreffen des ELRD übernimmt. Wenn auf dem ersteintreffenden Rettungsmittel gar kein RettAss sitzt (Arzt + RS) kann man dieser gesetztlichen Regelung gar nicht gerecht werden. Desweiteren steht halt einfach RettAss im Gesetz als Beifahrer RTW.

Ich persönliche kenne einen der als NA Beifahrer RTW macht ehrenamtlich, allerdings hat dieser vorher eine Ausbildung zum RettAss gemacht und fährt dann bei. Im Einsatz verhält er sich allerdings dann auch wie ein RettAss, fordert auch NA nach bei Bedarf etc. Außer es ist natürlich kurz auf knapp, dann handelt er im Rahmen der Notkompetenz als RettAss.

In NRW ist mir allerdings kein Fall bekannt.

@JuxSinnlos: Der Nachweis Rettungsdienst, den Notärzte in Bayern nachweisen müssen, kommt einsatztaktisch bei Weitem nicht an die Ausbildung zum RettAss an. Ist halt nunmal festgelegt, der Arzt ist halt medizinisch besser ausgebildet und der RettAss eher organisatorisch/einsatztaktisch.

@moellermann: ,,man ist doch, bei Einsatz, automatisch Einsatzführer und trägt die Veratnwortung als NA.''  Diesen Satz kann man so nicht stehen lassen, ich würde eher sagen: medizinisch ist der NA verantwortlich ja.


mfg


@verreisterNutzer

Bei den jeweiligen Qualifikationen gebe ich dir absolut recht. Wenn ein wenig erfahrener Notarzt beispielsweise ohne RA Immobilisieren müsste, würde das sicher spannend ;-) Es ist natürlich nicht möglich, in einer Woche Notarztkurs 2 Jahre Berufsausbildung nachzuholen, das ist ja auch nicht das Ziel.

In deinem Beispiel ist der Kollege ja RA und NA, dann ist das natürlich rechtlich kein Problem. Dennoch fände ich das als nachgeforderter NA komisch, für etwas kommen zu müssen, was der RA in anderer Funktion kann und darf.

Wie gesagt, für mich ist das eine relativ hypothetische Frage.

@moellermann3000

@moellermann3000

Als NA ist man nicht "automatisch Einsatzführer". Der NA ist medizinisch weisungsbefugt. Für Einsatztaktik und Transport bleibt der RA auch dem NA über weisungsbefugt. Und gerade die organisatorische und taktische, rettungsdienstliche Ausbildung fehlt dem Notarzt ganz und gar. Teilweise wissen viele NA´s nicht mal, wo das EKG anzuschalten ist. Und auch im Bereich der notfallmedizinischen Versorgung gibt es mehr Rettungsdienstpersonal dem ich vertraue, als sogenannten Notärzten.