OP nach Arbeitslosmeldung?
Hallo, ich habe am 30.8. meine Kündigung zum 30.9. erhalten (aufgrund der Wirtschaftslage).
Im Juli hatte ich meinen Chef gefragt, wann ich mich operieren lassen kann, da ich laut Aussage der Ärztin dann 3 Monate ausfallen werde. Er sagte, ab Oktober sei es möglich. Da ahnte ich noch nicht, dass er mir am 30.8. die Kündigung überreichen würde. Er sagte aber, dass das nichts mit meiner bevorstehenden OP zu tun haben würde.
Am 2.9. habe ich mich per E-Mail arbeitslos gemeldet, am 5.9. telefonisch. Einen Termin bei der Arbeitsagentur habe ich auch vereinbart.
Am 26.9. habe ich einen Termin bei der Ärztin, da sollte eigentlich die OP besprochen werden. Den Termin hatte ich schon lange vereinbart, aber einen OP- Termin gibt es noch nicht.
Ich hatte bereits bei meiner Krankenkasse gefragt, wie sich das dann mit dem Krankengeld verhält. Aber die Dame sagte, dass ich erstmal bei der Arbeitsagentur fragen muss, ob die mich dann überhaupt krankenversichert... Wie ist denn da die Rechtslage? Eigentlich wollte ich nur wissen, wieviel Krankengeld ich dann bekommen, aber dass es jetzt gar nicht klar ist, ob die Arbeitsagentur mich überhaupt krankenversichert, war mir nicht bewusst.
Ich hoffe, Sie können mir da weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus.
1 Antwort
Frage dazu bei der Arge du fragst nach Rechtsfragen im Sozialrecht. Wir sind hier aber bei Gesundheitsfrage. Das ist ein Forum, wo besprochen wird, was jemand beim Beinbruch tun soll oder wie er sich nach der Operation verhalten soll.