Familienversicherung welche Höhe des Sparerpauschbetrag bei Kapitalerträgen?
Hallo, für die Familienversicherung eines Ehepartners gilt ja eine Gesamteinkommensgrenze.
Werden Kapitalerträge erzielt können von diesen, wenn ich es richtig verstanden habe der Sparerpauschbetrag abgezogen werden.
Nur in welcher Höhe (bei gemeinsamer Veranlagung)?
Auf der Webseite von Haufe habe ich was mit „ bei verheirateten 2000€“ gesehen beim VdeK habe ich etwas von 1000€ gelesen?
Gibt es noch etwas zu beachten - Freistellungsauftrag komplett der familienversicherten Person zuordnen?
Alle erzielten Kapitalerträge und sonstige Einkünfte des zu berücksichtigenden Jahres werden dann doch durch 12 geteilt und dürfen die Gesamteinkommensgrenze nicht überschreiten?
3 Antworten
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sorry du bist im falschen Forum, Hier nur Gesundheitsfragen bitte
Ich kenne keinen Arzt für Krankenkassen. Somit ist es keine Gesundheitsfrage.