Hallo,
bei meinen Eltern hatte ich seinerzeit mehrfach festgestellt, dass diese von Ihren Ärzten verschiedene Medikamente verschrieben bekamen, vor deren Wechselwirkungen in den Packungsbeilagen gewarnt wurden. Aber weder Hausarzt noch Facharzt noch Apotheker hatten darauf geachtet.
Vor ca. 1 Jahr bekam ich dann von meinem Hausarzt ein neues Medikament verschrieben. Als ich las, welche Neben- und Wechselwirkungen dieses hätte, wies ich ihn ca. 1 Wochen später höflich darauf hin und äußerte meine Bedenken, Daraufhin fuhr der Hausarzt mich ziemlich rüde an, ich solle das nehmen, was mir verschrieben würde und fertig :shock:
Nun nehme ich seit ca. 2 Jahren (nach einer Stent-Implantation) Ass100 zusätzlich zu Blutdruck- und Cholesterinsenkern und dem Antidepressivum Paroxetin. Weder Kardiologe noch Neurologe noch Hausarzt haben mich vor dieser Kombination gewarnt. Bis ich dann selber mehrere Artikel fand, in welchen ausdrücklich vor der Wechselwirkung Paroxetin plus Blutverdünnern und deren möglicherweisen schwerwiegenden Folgen gewarnt wurde. Diese Hinweis fand ich u. a. in einem Online-Tool der Apo...Umschau, mit welchem auch ein Laie seine Medikamente eingeben kann und dann anschließend auf Risiken auf Unbedenklichkeit hingewiesen wird.
Nun hatte ich einen Termin beim Neurologen. Diesem war der Sachverhalt (Gefährlichkeit von gleichzeitiger Einnahme Paroxetin plus Blutverdünner) offenbar völlig unbekannt. Zuerst kam nämlich die Aussagen: "och ja, Antidepressiva und Blutverdünner vertragen sich ja gut". Erst als ich dann auf verschiedene, seriöse Quellen hinwies, wo vor dieser Medikamenten-Kombination gewarnt wurde, ruderte er zurück und verschrieb mir ein anderes Medikament.
Daher die Frage: gibt es eine gesetzliche oder standesrechtlich Verpflichtung für Ärzte, die Wechselwirkungen von Medikamenten, die sie verschreiben, zu prüfen? Technisch dürfte es ja kein Problem sein, wenn selbst Laien mit dem Online-Tool der Apo...Umschau (u.a.) dies schon kontrollieren können.
Und was passiert, wenn ein Patient schwer erkrankt oder stirbt aufgrund von Wechselwirkungen von Medikamenten, die bekannt waren? Haben er/sie und die Angehörigen dann einfach Pech gehabt? Oder sind Patienten und ggf. pflegende Angehörige auch (gesetzlich?) verpflichtet, selber Wechselwirkungen von Medikamenten zu prüfen?