Zum Optiker ohne Eltern?

2 Antworten

Hallo teadrinker9,

bei vielen Optiker (z.B. Fielmann) gehören Augenprüfungen zur Serviceleistung, d.h. sie kosten nichts. Da brauchst Du keine Gesundheitskarte. Bei kleinen Optikern hingegen könnten der Augentest etwas kosten. Am besten Du fragst Deinen Optiker erst mal, ob bei ihm der Augentest etwas kostet bzw. ob man, wenn ja, das über die Gesundheitskarte machen kann. Wenn der Augentest bei Deinem Optiker Serviceleistung ist, so kannst Du diesen alleine machen. Kostet er etwas, so benötigst Du die Zustimmung Deiner Eltern, ebenso auch für den Kauf einer Brille oder Kontaktlinsen. Grund: Mit 14 Jahren ist man zwar geschäftsfähig, aber noch nicht voll, sondern nur beschränkt. Man braucht, um ein Rechtsgeschäft abschließen zu können, die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, also Deinen Eltern. Schließt man es ohne Zustimmung ab, so ist das Rechtsgeschäft schwebend unwirksam. Hier kommt es dann darauf an, ob der gesetzliche Vertreter das Rechtsgeschäft nachträglich bewilligt. Tut er es, so ist es von Anfang an wirksam, bewilligt er es nicht, so ist es von Anfang an unwirksam. Die beschränkte Geschäftsfähigkeit beginnt mit der Vollendung des siebten Lebensjahres und endet mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres. Davor ist man geschäftsunfähig, ab Vollendung des achtzehnten Lebensjahres ist man dann voll geschäftsfähig.

Hallo,

wenn Du so ein gutes Vertrauen zu dem Optiker hast, dann frag ihn doch bitte einfach. Du schreibst ja sehr gut über ihn und ich denke, allein er kann Dir Deine 3 Fragen wirklich am Besten beantworten.

Viele Grüße und Erfolg!