Zeit zwischen altem und neuen Job

6 Antworten

Hallo,

wenn man im jetzigen und zukünftigen Job jeweils krankenversicherungspflichtig (Bruttojahresverdienst jeweils unter 52.200 Euro) ist, besteht nach § 19 SGB V ein kostenloser nachgehender Leistungsanspruch.

Ein Problem kann es sein, wenn man in der Lücke arbeitunfähig wird. Dann kann es passieren, dass weder Krankenkasse noch Arbeitsagentur etwas zahlen.

Gruß

RHW

Jep, musst du. Kannst dich für die Zeit arbeitslos melden. Genau für sowas ist die Arbeitslosenversicherung da, in die du ja auch eingezahlt hast.

Gem. § 19 SGB V gibt es eine 4- wöchige "Nachversicherungsfrist" in der Sie Anspruch auf alle Sachleistungen haben. Also bei 14 Tage keine Sorge. Viel Glück im neuen Job!

Nein - bei der Krankenversicherung ist man einen Monat nachversichert...

ja, so ist es.

es sei denn, du meldest dich arbeitslos