Zeit zwischen altem und neuen Job
Hallo, wenn ich zum ende Monat (30.9). angestellt bin und selbst gekündigt habe, aber neue Arbeitsvertrag beginnt erst am 15. Oktober, muss ich mich sebst Kranken und Socialversicherung zahlen?
6 Antworten
Hallo,
wenn man im jetzigen und zukünftigen Job jeweils krankenversicherungspflichtig (Bruttojahresverdienst jeweils unter 52.200 Euro) ist, besteht nach § 19 SGB V ein kostenloser nachgehender Leistungsanspruch.
Ein Problem kann es sein, wenn man in der Lücke arbeitunfähig wird. Dann kann es passieren, dass weder Krankenkasse noch Arbeitsagentur etwas zahlen.
Gruß
RHW
Jep, musst du. Kannst dich für die Zeit arbeitslos melden. Genau für sowas ist die Arbeitslosenversicherung da, in die du ja auch eingezahlt hast.
Gem. § 19 SGB V gibt es eine 4- wöchige "Nachversicherungsfrist" in der Sie Anspruch auf alle Sachleistungen haben. Also bei 14 Tage keine Sorge. Viel Glück im neuen Job!
Nein - bei der Krankenversicherung ist man einen Monat nachversichert...
ja, so ist es.
es sei denn, du meldest dich arbeitslos