Auszeit vor Jobwechsel. Was ist mit der Krankenversicherung usw.?

4 Antworten

Hallo,

wenn der Bruttoverdienst in beiden Arbeitnehmerstellen unter 52.200 Euro liegt/lag (Monatsverdienst mal 12 plus Sonderzahlungen), besteht für eine Lücke vomn maximal einen Monat ein kostenloser nachgehender Leistungsanspruch nach § 19 SGB V.

Wenn die Lücke länger als 1 Monat ist, sind für die gesamte Lücke Beiträge zu zahlen (154,551 Euro für 30 Tage).

In beiden Fällen gibt es ein Risiko: Bei Arbeitsunfähigkeit gibt es weder Krankengeld (nur sehr seltene Ausnahmen) noch Arbeitslosengeld (erst wenn man wieder arbeitsfähig ist). Dies gilt auch, wenn die Arbeitsunfähigkeit z.B. ein Jahr dauert.

Noch Fragen offen?

Gruß

RHW

Die Pflichtversicherung besteht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 30 Tage unverändert fort.

Willst du wirklich nur einen Monat aussetzen, so musst du gar nichts weiter tun. Andernfalls musst du dich freiwillig versichern für 154,- € im Monat.

Danke !

Du musst dich "freiwillig versichern". Sprich deine Krankenversicherung an.

Danke !

Wenn du keine Bezüge hast musst du Kranken- und Pflegeversicherung selbst zahlen. Diese sind pflichtig.